Vergütung von nichtärztlicher Praxisassistenz

NäPA unterstützen Praxen bei der Patientenbetreuung

Praxen können nichtärztliche Praxisassistentinnen und -assistenten (abgekürzt: NäPA) beschäftigen, die sie bei der Betreuung ihrer Patienten und Patientinnen unterstützen, etwa bei Haus- und Pflegeheimbesuchen.

Wie ist die Vergütung geregelt?

Der Bewertungsausschuss (BA) hat in seiner 522. Sitzung beschlossen, die Einsatzmöglichkeiten für Besuche der nichtärztlichen Praxisassistenten zu erweitern. Damit sind die Gebührenordnungspositionen (GOP) 03062 bis 03065 EBM und die GOP 38200, 38202, 38205 und 38207 EBM auch dann berechnungsfähig, wenn im Vorquartal ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt oder ein Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde stattgefunden hat und eine Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale berechnet wurde. Bisher war die Berechnung der Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale in demselben Quartal erforderlich.

Die Details des Beschlusses und weitere Detailänderungen entnehmen Sie der Veröffentlichung auf der Website des BA.