Testabrechnung
Sparen Sie wertvolle Zeit!
Die Testabrechnung ist nach meiner Überzeugung ein sehr hilfreiches Instrument, das nur Gewinner kennt.
Die Testabrechnung ist ein kostenloser Service der KVWL, um die Praxisteams bei der korrekten und pünktlichen Abrechnung der erbrachten Leistungen zu unterstützen.
Im Mitgliederportal können Sie als Arzt oder Psychotherapeut Ihre Quartalsabrechnung in einem Testdurchlauf mit wenigen Klicks überprüfen lassen – und das in jedem Fall ohne rechtliche Konsequenzen.
Die eingereichten Testabrechnungen durchlaufen automatisch vier Schritte:
- Die Übermittlung
Die Datei wird über das sichere Netz an die KVWL übermittelt.
- Die Entschlüsselung
KBV-Kryptomodul: Prüfprotokoll zur Entschlüsselung der Datei.
- Prüfprozess I
KBV-Prüfmodul: Die Datei durchläuft das Protokoll zur Format- und Inhaltsprüfung – hier werden technische Belange geprüft; z. B. sind die Patientendaten im richtigen Format? – das kann auch Ihr Praxisverwaltungssystem (PVS).
- Prüfprozess II
KVWL-Modul/Abrechnungsprüfungen: Die Abrechnungsdaten werden sowohl gegen einen Teil der Bestimmungen des EBM als auch gegen regionale Vorgaben bzw. regionale Verträge geprüft. Diese Prüfung geht somit über die Prüfungen Ihres PVS hinaus!
Sie können Ihre Testabrechnung ab dem 15. des letzten Quartalsmonats an die KVWL übermitteln und auf Fehler und Auffälligkeiten überprüfen lassen. Sollten im Rahmen des Prüfprozess II Fehler und/oder Auffälligkeiten festgestellt werden, können Sie sich diese im Prüfprotokoll anzeigen lassen. Diese hier angezeigten Onlinetreffer (ONL) können Sie in Ihrem PVS korrigieren. Sie müssen danach eine neue Abrechnungsdatei erzeugen und diese erneut übermitteln. Laden Sie zur Überprüfung die korrigierte Abrechnungsdatei noch einmal komplett als Testdatei hoch; wird der Prüfprozess II nun als unauffällig angezeigt, ist die Datei fehlerfrei und bereit für den Upload als Echtabrechnung.
Bitte beachten Sie, dass am 15. des letzten Quartalsmonats gegebenenfalls aufgrund kurzfristiger Vertrags- und Gesetzesanpassungen noch nicht alle Regelwerksänderungen eingearbeitet werden können. Daher kann es auch im späteren Verlauf des Quartals noch zu Korrekturen kommen.
Es können in der Testabrechnung im Prüfprotokoll II Hinweise zu fehlenden Genehmigungen auftreten, die zum Zeitpunkt der Einreichung KVWL-intern noch nicht verarbeitet wurden. Sollten die Genehmigungen vorliegen, werden diese Treffer in der Echtabrechnung nicht mehr angezeigt. Sie müssen hier also nichts unternehmen.
Die Ergebnisse der Testabrechnung bleiben in jedem Fall ohne rechtliche Konsequenzen, es gibt somit keine Möglichkeit für die KVWL die Testabrechnung als Echtabrechnung zu behandeln! Daher müssen Sie nach den eventuell notwendigen Korrekturschleifen unbedingt daran denken, fristgerecht Ihre Echtabrechnung abzuschicken!
Wir arbeiten stetig an der Verbesserung der Testabrechnung, so dass der Umfang der angezeigten Fehler stetig wächst.
FAQ
Durchläufe im PVS werden nicht mit der KVWL synchronisiert. Das KBV-Prüfmodul ist unabhängig von der KVWL-Testabrechnung.
Die KVWL-Testabrechnung prüft gegen einen Teil der Bestimmungen des EBM, sowie gegen regionale Vorgaben bzw. regionale Verträge. Auch kurzfristige Gesetzesanpassungen werden in der Testabrechnung erfasst. Die Prüfung in der KVWL-Testabrechnung ist somit deutlich umfangreicher und präziser als die Ihres PVS.
In der Übersicht Ihrer Abrechnungen können Sie die jeweilige Abrechnung auswählen und erhalten dort eine Übersicht über den Status Ihrer Abrechnung. Sie können hier auch durch Anklicken des Wortes Prüfprozess II das Prüfprotokoll öffnen.
Nähere Informationen zur Durchführung der Testabrechnung finden Sie in unserem Leitfaden „Testabrechung".
Da die Testabrechnung rechtlich ohne Konsequenzen für die Praxen ist, werden Sie von unseren MitarbeiterInnen nicht auf die auftretenden Treffer angesprochen.
Sollten Sie Fragen zu den im Prüfprotokoll II angezeigten Treffern haben, können Sie sich gerne telefonisch mit uns in Verbindung setzen.
Unter der 0231 9432 9500 erreichen Sie uns innerhalb unserer Service-Zeiten Mo-Do in der Zeit von 8:00-17:00 Uhr sowie Fr in der Zeit von 8:00 – 14:00 Uhr.
Ja. Dies ist sogar ausdrücklich erwünscht.
Das Prüfprotokoll II zeigt eine Reihe von Fehlern und Auffälligkeiten an, die im PVS nicht hinterlegt sind. Nach Durchführung der Testabrechnung können diese im PVS vor Erstellen und Einreichen der Echtabrechnung korrigiert werden, so dass im Rahmen der Echtabrechnung für Sie weniger (zeitlicher) Aufwand bei der Korrektur von Fehlern entsteht.
Sie können Ihre Testabrechnung ab dem 15. des letzten Quartalsmonats an die KVWL übermitteln und auf Fehler und Auffälligkeiten überprüfen lassen.
Die Testabrechnung spart wertvolle Zeit! Laden Sie unser Infoblatt herunter und lassen Sie sich von den Vorteilen überzeugen.
Nutzen Sie auch unseren „Leitfaden Testabrechnung", der Sie Schritt für Schritt durch den Prozess führt.