Vorhaltepauschale

Senior doctor examining a young woman in office.
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Die Neuregelung zur Vorhaltepauschale (VHP) für Hausärzte ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Damit will der Gesetzgeber die hausärztliche Grundversorgung stärken – ohne zusätzliche Finanzmittel.

Die Neuregelung besteht aus:

  • einer Absenkung der Vorhaltepauschale (GOP 03040) um 10 Punkte
  • zwei neuen Zuschlägen auf Basis von zehn Kriterien
  • einer Abschlagsregelung bei zu geringer Impfleistung

So setzt sich die Vorhaltepauschale ab 2026 zusammen

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