Telematikinfrastruktur (TI): Technische Anbindung

Das benötigen Praxen für den Anschluss

Um die TI nutzen zu können, benötigt jede Betriebsstätte und jede Nebenbetriebsstätte verschiedene Komponenten und Dienste. Für alle gelten hohe Anforderungen an die Funktionalität und Sicherheit, weshalb sie von der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte) zugelassen sein müssen. 

Anbindung einer Nebenbetriebsstätte

Eine Nebenbetriebsstätte benötigt eine eigene Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI). Dies beginnt bei einer eigenen SMC-B (Praxisausweis) pro Betriebstätte und endet beim Vorhalten aller verpflichtenden TI-Fachanwendungen.

Warum eine eigene SMC-B pro Betriebstätte so wichtig ist

Zwei Beispiele, warum ein eigener Praxisausweis pro Betriebstätte benötigt wird:

Empfehlung

Wir empfehlen, die Komponenten zur Anbindung der Praxis an die Telematikinfrastruktur und das PVS von einem Anbieter zu beziehen. Damit verringern Sie im Falle eines Fehlers die Zuweisung von Zuständigkeiten. Weitere Informationen zu den einzelnen Komponenten für die Anbindung an die TI finden Sie weiter oben auf dieser Seite.

Kostenerstattung 

Die Übernahme der anfallenden Kosten im Rahmen der Telematikinfrastruktur sind im Rahmen der TI-Finanzierungsvereinbarung geregelt. Hierbei gilt, dass die TI-Pauschale pro Betriebstätte ausgezahlt wird.

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