Telematikinfrastruktur (TI): Refinanzierung

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Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPfleEG) wurde die Finanzierung der Anbindung an die TI sowie die Installation von TI-Fachanwendungen auf monatliche Pauschalen geändert.

Praxen erhalten eine monatliche TI-Pauschale, abhängig von Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der Erstausstattung und Zeitpunkt des Konnektorentauschs. Das gilt seit dem 1. Juli 2023. Das BMG hat diese Pauschalen per Rechtsverordnung festgelegt. Die monatlichen Pauschalen, die die KVWL quartalsweise auszahlen wird, berechnen sich dabei aus den bisherigen Einmalpauschalen sowie den Betriebskosten verteilt auf einen Zeitraum von 60 Monaten. Die Information darüber, welche Fachanwendungen in der Praxis enthalten sind, erhält die KVWL aus den Abrechnungsdaten. 

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