Telematikinfrastruktur (TI): Refinanzierung

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Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPfleEG) wurde die Finanzierung der Anbindung an die TI sowie die Installation von TI-Fachanwendungen auf monatliche Pauschalen geändert.

Praxen erhalten seit dem 1. Juli 2023 eine monatliche TI-Pauschale. Das BMG hat diese Pauschalen per Rechtsverordnung festgelegt. Die monatlichen Pauschalen, die die KVWL quartalsweise auszahlen wird, berechnen sich dabei aus den bisherigen Einmalpauschalen sowie den Betriebskosten verteilt auf einen Zeitraum von 60 Monaten. Die Information darüber, welche Fachanwendungen in der Praxis enthalten sind, erhält die KVWL aus den Abrechnungsdaten. 

Zum 1. Januar 2026 erhöht sich die Pauschale entsprechend der Veränderung des Orientierungswertes um 2,8 Prozent (vgl. § 10 Abs. 2 Satz 1, TI-Festlegung).

Was Sie jetzt wissen müssen

Beginnend mit dem Quartal 3/2025 – und somit der Abrechnung für das Quartal 3/2025 – wird die TI-Pauschale mit dem Abrechnungsbescheid als Teil des vertragsärztlichen Honorars vergütet und entsprechend im Abrechnungsbescheid ausgewiesen. Bei der Pauschale handelte es sich bislang um eine gesondert zu betrachtende Finanzierung, die unabhängig von der Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen erstattet und gesondert ausgewiesen wurde.

Aufgrund der nunmehr erfolgten Änderung können Einwände gegen die Höhe der TI-Pauschalen ab dem Quartal 3/2025 ausschließlich mittels Widerspruch gegen den Abrechnungsbescheid geltend gemacht werden. Bitte beachten Sie hierzu die Rechtsbehelfsbelehrung zum jeweiligen Abrechnungsbescheid.  

Daraus folgend, können Einwände betreffend die Quartale 4/2024 sowie 1/2025 und 2/2025 noch nach der bisherigen Vorgehensweise geltend gemacht werden. Ab Quartal 3/2025 können Einwände ausschließlich auf Grundlage eines Widerspruchs berücksichtigt werden.

Monatliche TI-Pauschale ab Q1/2026

Bedingung: Alle Anwendungen sind installiert.

Anzahl Ärzte / Psychotherapeuten in der Praxis Monatliche TI-Pauschale (in Euro) 2026 Reduzierung um 50 %, wenn eine Anwendung fehlt (in Euro)* 2026
bis 3 263,62 131,81
4 bis 6 313,52 153,76
7 bis 9 359,10 179,55
mehr als 9 359,10 plus 31,70 jeweils bis zu drei weitere Ärzte** 179,55 plus 15,85 für jeweils bis zu drei weitere Ärzte***

* Wenn mehr als eine Anwendung fehlt, wird keine Pauschale gezahlt.

** Eine Praxis mit 10, 11 oder 12 Ärzten / Psychotherapeuten erhält eine monatliche TI-Pauschale von 390,80 Euro, mit 13, 14 oder 15 Ärzten von 422,50, Euro mit 16, 17 oder 18 von 454, 20 Euro usw.

*** Eine Praxis mit 10, 11 oder 12 Ärzten / Psychotherapeuten erhält eine reduzierte montaliche TI-Pauschale von 195,40 Euro, mit 13, 14 oder 15 Ärzten von  211,25 Euro und mit 16,17 oder 18 von 227,10 Euro.

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