Telematikinfrastruktur (TI): Refinanzierung

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Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPfleEG) wurde die Finanzierung der Anbindung an die TI sowie die Installation von TI-Fachanwendungen auf monatliche Pauschalen geändert.

Seit dem 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche TI-Pauschale, abhängig von Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der Erstausstattung und Zeitpunkt des Konnektorentauschs. Das BMG hat diese Pauschalen per Rechtsverordnung festgelegt. Die monatlichen Pauschalen, die die KVWL quartalsweise auszahlen wird, berechnen sich dabei aus den bisherigen Einmalpauschalen sowie den Betriebskosten verteilt auf einen Zeitraum von 60 Monaten. Die Information darüber, welche Fachanwendungen in der Praxis enthalten sind, erhält die KVWL aus den Abrechnungsdaten.

Hinweis: Seit dem 1. Januar 2024 hat sich die TI-Pauschale entsprechend der Veränderung des Orientierungswertes (§ 10 Abs. 2 der TI-Festlegung) erhöht. Die seit dem 01.01.2024 geltenden Summen sind in den Tabellen kursiv dargestellt. 

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