Telematikinfrastruktur (TI): Technische Ausstattung
Funktion:
Der Zugang zur TI erfolgt über einen Konnektor. Er ähnelt einem DSL-Router, arbeitet allerdings auf einem deutlich höheren Sicherheitsniveau.
Dieser Konnektor stellt ein sogenanntes virtuelles privates Netzwerk (VPN) zur TI her, das eine Kommunikation unter Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien völlig abgeschirmt vom Internet ermöglicht.
Der Konnektor ist mit den stationären Kartenterminals der Praxis sowie dem Praxisverwaltungssystem (PVS) per Netzwerk verbunden und enthält die Software für die Durchführung der Anwendungen in der TI.
Mit dem Konnektor können Ärzte und Psychotherapeuten auch Anwendungen im Sicheren Netz der KVen nutzen. Er bietet der Praxis darüber hinaus einen sicheren Kanal zur Nutzung des Internets.
Bezug / Ansprechpartner:
Ärzte und Psychotherapeuten wenden sich vor der Bestellung am besten zunächst an ihren PVS-Hersteller beziehungsweise ihren Systembetreuer, da für den Anschluss an die TI auch das PVS angepasst werden muss.
Die gematik veröffentlicht auf ihrer Internetseite, welche Konnektoren zugelassen sind.
Funktion:
Mit dem neuen stationären Kartenterminal (eHealth-Kartenterminal) werden die elektronische Gesundheitskarte (eGK), der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und der Praxisausweis (SMC-B) eingelesen.
Das Kartenteminal ist mit dem Konnektor verbunden und ermöglicht die Anmeldung der Praxis an der TI. Mindestens ein durch die gematik zugelassenes stationäres Kartenteminal wird in jeder Praxis am Empfang zum Einlesen der eGK benötigt.
Die seit 2011 im Rahmen des Basis-Rollouts angeschafften Kartenterminals können nicht per Softwareupdate auf ein E-Health-Kartenterminal aufgerüstet werden und müssen daher ersetzt werden.
Bezug / Ansprechpartner:
Erster Ansprechpartner für Ärzte und Psychotherapeuten sollte auch hier der PVS-Hersteller oder Systembetreuer sein.
Die gematik veröffentlicht auf ihrer Internetseite eine Liste mit den zugelassenen stationären Kartenterminals.
Funktion:
Ärzte, die Haus- und Pflegeheimbesuche durchführen, Anästhesisten, die Patienten in der Praxis eines anderen Arztes behandeln, sowie Praxen mit ausgelagerten Praxisstätten benötigen ein mobiles Kartenterminal. Diese Geräte arbeiten im Offline-Betrieb: Eine Aktualisierung der Versichertenstammdaten ist damit nicht möglich.
Die neuen mobilen Kartenterminals können bereits im Gerät die Versichertendaten auswerten und so beispielsweise eine abgelaufene Karte erkennen. Die neue Version wird auch benötigt, um nach der bundesweiten Einführung des Online-Abgleichs der Versichertenstammdaten alle Versichertendaten von der eGK auslesen zu können.
Für den Betrieb eines mobilen Kartenterminals wird ein Praxisausweis oder ein elektronischer Heilberufsausweis benötigt.
Bezug / Ansprechpartner:
Die gematik veröffentlicht auf ihrer Internetseite, welche mobilen Kartenterminals zugelassen sind.
Funktion:
Für den Zugang zur TI benötigen Praxen einen speziellen VPN-Zugangsdienstanbieter ähnlich einem Internetprovider, der den Zugang zum Internet bereitstellt. Praxisgemeinschaften können gemeinsam einen VPN-Zugangsdienst nutzen.
Bezug / Ansprechpartner:
Erster Ansprechpartner ist auch hier der PVS-Hersteller beziehungsweise Systembetreuer der Praxis. Die gematik veröffentlicht auf ihrer Internetseite, welche VPN-Zugangsdienstanbieter zugelassen sind.
Eine Grundvoraussetzung für die TI ist ein Internetzugang. Praxen, die bisher noch keinen Internetanschluss haben, sollten dies möglichst bald nachholen. Ansprechpartner dafür sind die Internetprovider. Die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb eines Internetanschlusses zählen zu den allgemeinen Praxiskosten einer Vertragsarzt- bzw. Vertragspsychotherapeutenpraxis und werden damit nicht gesondert finanziert.
Funktion:
Das Praxisverwaltungssystem (PVS) muss angepasst werden, um eine Verbindung zur TI zu ermöglichen und die Anwendungen der Telematikinfrastruktur durchzuführen zu können.
Das Update ist die Grundvoraussetzung für alle weiteren Schritte der TI-Anbindung.
Bezug / Ansprechpartner:
Nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem PVS-Hersteller auf und erkundigen sich, wann das Update für Ihr PVS zur Verfügung stehen wird.
Eine Übersicht über die Praxisverwaltungssysteme, die bereits eine Bestätigung der gematik über die notwendigen Anpassungen zur TI-Anbindung erhalten haben, ist auf der Seite der gematik hinterlegt.
Mit dem Anschluss an die Telematikinfrastruktur sind Ärzte und Psychotherapeuten auch in der Lage, medizinischer Daten wie Arztbriefe, Befunde und Röntgenbilder zu versenden und zu empfangen. Für den sicheren elektronischen Datenaustausch ist ein bundesweit einheitlicher Standard eingeführt, der eine verschlüsselte Kommunikation ermöglicht. Bei diesem Standard handelt es sich um KIM, kurz für „Kommunikation im Medizinwesen“.
Ausführliche Informationen zu KIM finden Sie auf unserer Themenseite: Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
Bezug / Ansprechpartner:
Ärzte und Psychotherapeuten wenden sich vor der Bestellung am besten zunächst an ihren PVS-Hersteller beziehungsweise ihren Systembetreuer, da für den Anschluss an die TI auch das PVS angepasst werden muss.
Die gematik veröffentlicht auf ihrer Internetseite, welche Konnektoren zugelassen sind.
Zur Nutzung der Telematikinfrastruktur und der in ihr enthaltenen Anwendungen benötigt jede Praxis einen Praxisausweis, die sogenannte SMC-B (Security Module Card Typ B). Nur mit dieser Karte kann sich die Praxis an der TI authentifizieren und der Konnektor eine Onlineverbindung zur TI herstellen.
Alle Infos zum Praxisausweis finden Sie auf unserer Themenseite:
Praxisausweis (SMC-B)
Funktion:
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) der Generation 2 ist ein personenbezogener Sichtausweis im Scheckkartenformat mit dem Foto des Karteninhabers. Auf einem Mikrochip sind die Daten des Karteninhabers gespeichert und eine Signier- und Verschlüsselungsfunktion hinterlegt. Der eHBA für Ärzte wird auch eArztausweis, der eHBA für Psychotherapeuten ePsychotherapeutenausweis genannt. Der eHBA der Generation 2 ist für alle Anwendungen der TI Pflicht. Er dient als Ausweis zur Authentifizierung des Besitzers und ermöglicht elektronische Dokumente mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) rechtsverbindlich zu unterschreiben. Die QES wird zum Beispiel für den elektronischen Arztbrief, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, das elektronische Rezept und für das Erstellen und Aktualisieren von Notfalldatensätzen benötigt. Die QES entspricht der handschriftlichen Unterschrift.
Bezug / Ansprechpartner:
Herausgeber des eHBA ist für Ärzte die Landesärztekammer, für Psychotherapeuten die Landespsychotherapeutenkammer. Ärzte bestellen den eHBA über das Portal der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Psychotherapeuten beantragen den eHBA bei einem der von der Psychotherapeutenkammer genannten Dienstleister. Ärzte und Psychotherapeuten sollen möglichst zeitnah den eHBA bestellen, damit es zu keinen Engpässen bei der Ausgabe der Karten kommt.
- Bestellung des eHBA für Ärzte:
Ärztekammer WL - Beantragung des eHBA für Psychotherapeuten:
Beantragung des elektronischen Heilberufsausweises (eHbA)
Der eHBA ist ein personenbezogenes Dokument. Deshalb müssen Ärzte und Psychotherapeuten zweifelsfrei ihre Identität nachweisen. Nach eindeutiger Identifikation und Freigabe durch die zuständige Kammer wird der Ausweis produziert. Der Antragsteller erhält den eHBA per Einschreiben; PIN und PUK folgen separat. Nach Erhalt muss der Ausweis innerhalb von 28 Tagen über das Online-Portal des Kartenanbieters freigeschaltet werden. Bitte lassen Sie Ihren eHBA in Ihrer Software einpflegen.