Telematikinfrastruktur (TI): Technische Ausstattung
Funktion:
Der sichere Zugang zur TI wird über einen Konnektor (Router mit Sicherheitsfunktionen) oder ein TI-Gateway (VPN-Verbindung über ein zertifiziertes Rechenzentrum) ermöglicht. Mit diesem Zugang können Ärzte und Psychotherapeuten auch Anwendungen im Sicheren Netz der KVen nutzen.
Der Einbox-Konnektor stellt ein sogenanntes virtuelles privates Netzwerk (VPN) zur TI her, das eine Kommunikation unter Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien völlig abgeschirmt vom Internet ermöglicht. Er bietet der Praxis darüber hinaus einen sicheren Kanal zur Internetnutzung. Der Konnektor ist mit den stationären Kartenterminals der Praxis sowie dem Praxisverwaltungssystem (PVS) per Netzwerk verbunden und enthält die für die TI-Anwendungen notwendige Software. | Das TI-Gateway (Vorgängermodell: TI-as-a-Service) bietet eine wartungsarme Anbindung an die TI. Der Anschluss erfolgt über einen Highspeed-Konnektor (HSK) im Rechenzentrum:
Das TI-Gateway funktioniert mit einem stationären Kartenterminal in der Praxis (SMC-B) oder mit einer beim Anbieter hinterlegten digitalen Identität (HSM-B). |
Laut Beschluss der Gesellschafter der gematik dürfen Einbox-Konnektoren bis maximal 31.12.2030 genutzt werden. Hintergrund ist die Weiterentwicklung der Verschlüsselungstechnik für Gesundheitsdaten, eine entsprechende Begrenzung der aktuell verwendeten Zertifikate sowie die Erweiterung der Nutzungsszenarien innerhalb der TI.
Die Refinanzierung erfolgt bei beiden Varianten über die reguläre TI-Pauschale.
Bezug / Ansprechpartner:
Ärzte und Psychotherapeuten wenden sich vor der Bestellung am besten an ihren PVS-Hersteller beziehungsweise ihren Systembetreuer, weil für den Anschluss an die TI auch das PVS angepasst werden muss.
Die gematik veröffentlicht auf ihrer Internetseite, welche Konnektoren und TI-Gateways zugelassen sind.
Vorgehen beim Umstieg auf ein TI-Gateway:
- Allgemeine Anforderungen an den TI-Zugang prüfen
- Zertifizierten Anbieter für das TI-Gateway auswählen
- Kontakt aufnehmen und Vertrag abschließen
- Software / Hardware des Anbieters in der Praxis installieren
Funktion:
Mit dem neuen stationären Kartenterminal (eHealth-Kartenterminal) werden die elektronische Gesundheitskarte (eGK), der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und der Praxisausweis (SMC-B) eingelesen.
Das Kartenteminal ist mit dem Konnektor verbunden und ermöglicht die Anmeldung der Praxis an der TI. Mindestens ein durch die gematik zugelassenes stationäres Kartenteminal wird in jeder Praxis am Empfang zum Einlesen der eGK benötigt.
Die seit 2011 im Rahmen des Basis-Rollouts angeschafften Kartenterminals können nicht per Software-Update auf ein eHealth-Kartenterminal aufgerüstet werden und müssen daher ersetzt werden.
Bezug / Ansprechpartner:
Erster Ansprechpartner für Ärzte und Psychotherapeuten sollte auch hier der PVS-Hersteller oder Systembetreuer sein.
Die gematik veröffentlicht auf ihrer Internetseite eine Liste mit den zugelassenen stationären Kartenterminals.
Funktion:
Ärzte, die Haus- und Pflegeheimbesuche durchführen, Anästhesisten, die Patienten in der Praxis eines anderen Arztes behandeln, sowie Praxen mit ausgelagerten Praxisstätten benötigen ein mobiles Kartenterminal. Diese Geräte arbeiten im Offline-Betrieb: Eine Aktualisierung der Versichertenstammdaten ist damit nicht möglich.
Die neuen mobilen Kartenterminals können bereits im Gerät die Versichertendaten auswerten und so beispielsweise eine abgelaufene Karte erkennen. Die neue Version wird auch benötigt, um nach der bundesweiten Einführung des Online-Abgleichs der Versichertenstammdaten alle Versichertendaten von der eGK auslesen zu können.
Für den Betrieb eines mobilen Kartenterminals wird ein Praxisausweis oder ein elektronischer Heilberufsausweis benötigt.
Bezug / Ansprechpartner:
Die gematik veröffentlicht auf ihrer Internetseite, welche mobilen Kartenterminals zugelassen sind.
Funktion:
Für den Zugang zur TI benötigen Praxen einen speziellen VPN-Zugangsdienstanbieter ähnlich einem Internetprovider, der den Zugang zum Internet bereitstellt. Praxisgemeinschaften können gemeinsam einen VPN-Zugangsdienst nutzen.
Bezug / Ansprechpartner:
Erster Ansprechpartner ist der PVS-Hersteller bzw. Systembetreuer der Praxis. Die gematik veröffentlicht auf ihrer Internetseite, welche VPN-Zugangsdienstanbieter zugelassen sind.
Eine Grundvoraussetzung für die TI ist ein Internetzugang. Praxen, die bisher noch keinen Internetanschluss haben, sollten dies möglichst bald nachholen. Ansprechpartner dafür sind die Internetprovider. Die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb eines Internetanschlusses zählen zu den allgemeinen Praxiskosten einer Vertragsarzt- bzw. Vertragspsychotherapeutenpraxis und werden damit nicht gesondert finanziert.
Funktion:
Das Praxisverwaltungssystem (PVS) muss angepasst werden, um eine Verbindung zur TI zu ermöglichen und die TI-Anwendungen durchführen zu können.
Das Update ist die Grundvoraussetzung für alle weiteren Schritte der TI-Anbindung.
Bezug / Ansprechpartner:
Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem PVS-Hersteller auf und erkundigen Sie sich, wann das Update für Ihr PVS zur Verfügung stehen wird.
Eine Übersicht über die Praxisverwaltungssysteme, die bereits eine Bestätigung der gematik über die notwendigen Anpassungen zur TI-Anbindung erhalten haben, ist auf der Seite der gematik hinterlegt.
Mit dem Anschluss an die TI sind Ärzte und Psychotherapeuten auch in der Lage, medizinische Daten wie Arztbriefe, Befunde und Röntgenbilder zu versenden und zu empfangen. Für den sicheren elektronischen Datenaustausch ist ein bundesweit einheitlicher Standard eingeführt, der eine verschlüsselte Kommunikation ermöglicht. Bei diesem Standard handelt es sich um KIM: „Kommunikation im Medizinwesen“.
Bezug / Ansprechpartner:
Ärzte und Psychotherapeuten wenden sich vor der Bestellung am besten an ihren PVS-Hersteller bzw. ihren Systembetreuer, weil für den Anschluss an die TI auch das PVS angepasst werden muss.
Die gematik veröffentlicht auf ihrer Internetseite, welche KIM-Anbieter zugelassen sind.
Zur Nutzung der TI und der in ihr enthaltenen Anwendungen benötigt jede Praxis einen Praxisausweis, die sogenannte SMC-B (Security Module Card Typ B). Nur mit dieser Karte kann sich die Praxis authentifizieren und der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.
Funktion:
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) der Generation 2 ist ein personenbezogener Sichtausweis im Scheckkartenformat mit dem Foto des Karteninhabers. Auf einem Mikrochip sind die Daten des Karteninhabers gespeichert und eine Signier- und Verschlüsselungsfunktion hinterlegt. Der eHBA für Ärzte wird auch eArztausweis, der eHBA für Psychotherapeuten ePsychotherapeutenausweis genannt. Der eHBA der Generation 2 ist für alle Anwendungen der TI Pflicht. Er dient als Ausweis zur Authentifizierung des Besitzers und ermöglicht elektronische Dokumente mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) rechtsverbindlich zu unterschreiben. Die QES wird zum Beispiel für den elektronischen Arztbrief (eArztbrief), die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), das elektronische Rezept (E-Rezept) und für das Erstellen und Aktualisieren von Notfalldatensätzen benötigt. Die QES entspricht der handschriftlichen Unterschrift.
Bezug / Ansprechpartner:
- Bestellung des eHBA für Ärzte:
Ärztekammer Westfalen-Lippe - Beantragung des eHBA für Psychotherapeuten:
bei einem von der Psychotherapeutenkammer genannten Dienstleister
Der eHBA ist ein personenbezogenes Dokument. Deshalb müssen Ärzte und Psychotherapeuten zweifelsfrei ihre Identität nachweisen. Nach eindeutiger Identifikation und Freigabe durch die zuständige Kammer wird der Ausweis produziert. Der Antragsteller erhält den eHBA per Einschreiben; PIN und PUK folgen separat. Nach Erhalt muss der Ausweis innerhalb von 28 Tagen über das Online-Portal des Kartenanbieters freigeschaltet werden. Lassen Sie Ihren eHBA in Ihrer Software einpflegen!