Assistenten

Für die Beschäftigung einer ärztlichen oder psychotherapeutischen Assistenz bestehen verschiedene Möglichkeiten. Die Beschäftigung eines Assistenten in der eigenen Praxis bedarf einer vorherigen Genehmigung durch die KVWL und muss befristet sein. Die Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe muss vor Aufnahme der Beschäftigung vorliegen. Die Antragstellung vor Beschäftigungsbeginn allein reicht also nicht aus.

Gut zu wissen

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