Ermächtigung
Wer gesetzlich Krankenversicherte behandeln und Leistungen mit der KVWL abrechnen möchte, ohne regulär vertragsärztlich tätig zu sein, braucht dafür eine Genehmigung – die Ermächtigung.
Sie benötigen eine Zulassung oder die Ermächtigung, um an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen. Die ermächtigten Ärzte bzw. Psychotherapeuten und Einrichtungen sind im Umfang ihrer Ermächtigung zur Teilnahme an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung berechtigt und verpflichtet.
Voraussetzung für eine Ermächtigung ist, dass ein Bedarf für besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden besteht bzw. besondere Sicherstellungsgründe vorliegen. Die Ermächtigung ist zeitlich und räumlich zu befristen und wird durch den Zulassungsausschuss ausgesprochen. Zu unterscheiden sind persönliche Ermächtigungen und Institutsermächtigungen.
Schnellzugriff auf wichtige Anträge und Dokumente
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Antrag auf Erstermächtigung in eigener PraxisVertragsärztliche Versorgung
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Antrag auf erneute und / oder erweiterte Ermächtigung in eigener PraxisVertragsärztliche Versorgung
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Antrag auf Ermächtigung in eigener PraxisVertragspsychotherapeutische Versorgung
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Antrag auf Erstermächtigung zur Fortführung begonnener Psychotherapien nach Beendigung der ZulassungVertragspsychotherapeutische Versorgung
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Antrag auf Ermächtigung zur ambulanten Behandlung von Empfängern laufender Leistungen nach §2 des AsylbewerberleistungsgesetzesVertragspsychotherapeutische Versorgung
Pädiatrische Institutsambulanzen (PädIA)
Was sind PädIA?
PädIA sind spezialisierte Ambulanzen an pädiatrischen Krankenhäusern und Krankenhäusern mit selbständigen pädiatrischen Fachabteilungen. Sie versorgen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, deren Erkrankungen aufgrund von Art, Schwere oder Dauer nicht ausreichend durch niedergelassene Kinder und Jugendärzte oder andere vertragsärztliche Angebote behandelt werden können.
Welche Erkrankungen werden behandelt?
Die Vereinbarung definiert elf Leistungsbereiche, darunter
- rheumatologische,
- endokrinologische,
- nephrologische,
- kardiologische,
- hämatologische und onkologische,
- neurologische,
- gastroenterologische,
- pneumologische,
- allergologische sowie immunologische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen.
Zudem können bestimmte postoperative Leistungen nach kinderchirurgischen Eingriffen erbracht werden.
Wer erhält Zugang zur PädIA?
Kinder und Jugendliche benötigen eine Überweisung einer niedergelassenen Kinder- und Jugendarzt oder von Hausärzten. Die PädIA prüft und dokumentiert die Behandlungsbedürftigkeit.
Was sind die Anforderungen?
PädIA müssen definierte sächliche und personelle Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestsprechstundenzeiten an zwei Tagen pro Woche über jeweils vier Stunden,
- telefonische Erreichbarkeit,
- die Möglichkeit zur Online-Terminanfrage sowie Videosprechstunden und
- Fallkonferenzen.
Die Leitung obliegt einem Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit entsprechender Schwerpunktbezeichnung. Die in der PädIA tätigen sowie die hinzugezogenen Fachärzte sind namentlich zu benennen und müssen ihren Facharztstatus einschließlich der entsprechenden Schwerpunktbezeichnung beziehungsweise Zusatzweiterbildung nachweisen.
Zusammenarbeit und Qualität
Die PädIA arbeitet eng mit den niedergelassenen Vertragsärzten zusammen. Nach Abschluss der Diagnostik oder Behandlung erhalten die Patienten sowie die weiterbehandelnden Ärzte eine verbindliche Kurzinformation mit Diagnose, Therapieangaben und empfohlenen Maßnahmen. Es gelten die Qualitätssicherungsbestimmungen der vertragsärztlichen Versorgung.
Anzeige und Abrechnung über die KVWL
Die PädIA ist vor der erstmaligen Leistungserbringung über ein Formular der KVWL anzuzeigen. Die genannten sächlichen und personellen Voraussetzungen sind durch entsprechende Nachweise zu belegen. Ambulante Leistungen, die in der PädIA erbracht werden, können erst dann über die KVWL abgerechnet werden, wenn alle Voraussetzungen vollständig vorliegen.
Jörg Otte | 0231 94 32 10 32 versorgungsqualitaet@kvwl.de |
Thomas Balhar | 0231 94 32 15 60 versorgungsqualitaet@kvwl.de |
Christian Dreier | 0231 94 32 36 14 versorgungsqualitaet@kvwl.de |