Ermächtigung

Wer gesetzlich Krankenversicherte behandeln und Leistungen mit der KVWL abrechnen möchte, ohne regulär vertragsärztlich tätig zu sein, braucht dafür eine Genehmigung – die Ermächtigung.

Sie benötigen eine Zulassung oder die Ermächtigung, um an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen. Die ermächtigten Ärzte bzw. Psychotherapeuten und Einrichtungen sind im Umfang ihrer Ermächtigung zur Teilnahme an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung berechtigt und verpflichtet.

Voraussetzung für eine Ermächtigung ist, dass ein Bedarf für besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden besteht bzw. besondere Sicherstellungsgründe vorliegen. Die Ermächtigung ist zeitlich und räumlich zu befristen und wird durch den Zulassungsausschuss ausgesprochen. Zu unterscheiden sind persönliche Ermächtigungen und Institutsermächtigungen.

Schnellzugriff auf wichtige Anträge und Dokumente

Wer ist für Sie zuständig? 

Eine tabellarische Zuordnung mit Karte der Städte und Kreise finden Sie auf der Seite:  Geschäftsstellen der Zulassungsausschüsse (ZA)

Ansprechpartner für Vertragsärzte

  • Geschäftsstelle Zulassungsausschuss (ZA) Arnsberg I

    Telefonisch erreichbar: Montag - Donnerstag, 8 Uhr bis 17 Uhr; Freitag, 8 Uhr bis 14 Uhr

  • Geschäftsstelle Zulassungsausschuss Arnsberg II

    Telefonisch erreichbar: Montag - Donnerstag, 8 Uhr bis 17 Uhr; Freitag, 8 Uhr bis 14 Uhr

  • Geschäftsstelle Zulassungsausschuss Detmold

    Telefonisch erreichbar: Montag - Donnerstag, 8 Uhr bis 17 Uhr; Freitag, 8 Uhr bis 14 Uhr

  • Geschäftsstelle Zulassungsausschuss Münster

    Telefonisch erreichbar: Montag - Donnerstag, 8 Uhr bis 17 Uhr; Freitag, 8 Uhr bis 14 Uhr

Ansprechpartner für Vertragspsychotherapeuten

  • Geschäftsstelle Zulassungsausschuss Psychotherapeuten

    Telefonisch erreichbar: Mo - Fr, 9 Uhr bis 12 Uhr