Förderung zum Facharzt für Allgemeinmedizin

Facharztweiterbildung: Der Schritt nach dem erfolgreichen Medizinstudium

Praxisstart - Friederike Weber
© KVWL

Nach dem erfolgreichen Medizinstudium schließt sich die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin an. Seitens der KVen und der Krankenkassen wird die ambulante Weiterbildung unterstützt. Auf Grundlage der Weiterbildungsordnungen der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) können die dazu notwendigen Kompetenzen im stationären Bereich und / oder bei Weiterbildungsbefugten im ambulanten Bereich erworben werden.

Zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung wird die allgemeinmedizinische Weiterbildung nach § 75a SGB V durch die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen finanziell gefördert.

 

Fragen rund um die Weiterbildungsförderung

Änderung der Richtlinie

Bitte beachten Sie die Änderung der Richtlinie zum 1. Januar 2026. Die Beantragung der Förderung setzt die Verwendung der neuen Antragsformulare voraus. Alte Antragsunterlagen können nicht mehr angenommen werden.

Bitte verwenden Sie für die Einreichung eines Antrages auf Förderung unsere E-Mail -Adresse antragpraxisstart@kvwl.de.

Allgemeine Fragen richten Sie bitte an praxisstart@kvwl.de.

Ihre Checkliste für die Antragstellung

Die Weiterbildung in einer vertragsärztlichen Praxis oder in einem MVZ bedarf immer einer vorherigen Genehmigung durch die KVWL. Bitte reichen Sie die entsprechenden Antragsunterlagen, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, mindestens acht Wochen vor beabsichtigtem Tätigkeitsbeginn, ein.

Arzt in Weiterbildung (AiW) Praxis / MVZ

Antrag*

*Bitte beachten Sie: Das Antragsformular muss an allen eforderlichen Stellen unterschrieben werden.

Antrag*

*Bitte beachten Sie: Das Antragsformular muss an allen eforderlichen Stellen von allen Gesellschaftern / Geschäftsführern sowie von dem benannten Weiterbildungsbefugten unterschrieben werden.

beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde

aktuelle Weiterbildungsbefugnis *

*Bitte beachten Sie: aktuelle Weiterbildungsbefugnis der ÄKWL (Beantragungsnachweis reicht nicht aus!)

Bei einem Beschäftigungsumfang <20 Wochenstunden: Teilzeitgenehmigung der ÄKWL

 

Bitte beachten Sie die zusätzlichen Fördermöglichkeiten für den Quereinstieg in die Allgemeinmedizin (Sonderförderprogramm für bestehende Fachärzte). Weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite Quereinstieg.

Ihr Kontakt bei Fragen: