Förderung zum Facharzt

in einer grundversorgenden Fachgruppe

Praxisstart - Dr. Mara Kouki
© KVWL

Nach dem erfolgreichen Medizinstudium schließt sich die Weiterbildung zum Facharzt in einer grundversorgenden Fachgruppe an. Seitens der KVen und der Krankenkassen wird die ambulante Weiterbildung unterstützt. Auf Grundlage der Weiterbildungsordnungen der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) können die dazu notwendigen Kompetenzen im stationären Bereich und / oder bei Weiterbildungsbefugten im ambulanten Bereich erworben werden.

Zur Sicherung der fachärztlichen Versorgung wird die Weiterbildung von diversen grundversorgenden Fachgruppen nach § 75a SGB V durch die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen finanziell gefördert.

Die noch verfügbaren Stellenkontingente für das Jahr 2025 werden derzeit erhoben und voraussichtlich Ende November über die amtlichen Bekanntmachungen bekanntgegeben. Sofern vollständige Antragsunterlagen vorliegen und entsprechende Förderstellen zur Verfügung stehen, wird im Einzelfall von der achtwöchigen Bearbeitungsfrist abgewichen.

Förderfähige Facharztgruppen

In Westfalen-Lippe werden ausschließlich ambulante Weiterbildungsabschnitte zum Erwerb folgender Facharzttitel gefördert:

FA Augenheilkunde

Gebiet Chirurgie

FA Allgemeinchirurgie
FA Gefäßchirurgie 
FA Kinder- und Jugendchirurgie
FA Orthopädie und Unfallchirurgie
FA Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
FA Viszeralchirurgie

FA Frauenheilkunde und Geburtshilfe
FA Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde

FA Haut- und Geschlechtskrankheiten*
*Hinweis: Die noch verfügbaren Stellenkontingente für das Jahr 2025 werden derzeit erhoben und voraussichtlich Ende November über die amtlichen Bekanntmachungen bekanntgegeben.

FA Innere Medizin und Rheumatologie
FA Kinder- und Jugendmedizin
FA Kinder- und Jugendpsychiatrie u. -psychotherapie

Gebiet Nervenheilkunde

FA Neurologie
FA Psychiatrie u. Psychotherapie
FA Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

FA Urologie

 

Fragen rund um die Weiterbildungsförderung

Checkliste Antragstellung:

Die Weiterbildung in einer vertragsärztlichen Praxis oder in einem MVZ bedarf immer einer vorherigen Genehmigung durch die KVWL. Bitte reichen Sie die entsprechenden Antragsunterlagen, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, mindestens acht Wochen vor beabsichtigtem Tätigkeitsbeginn, ein.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag erst mit dem Datum der Vollständigkeit aller Unterlagen berücksichtigt werden kann!

Arzt in Weiterbildung (AiW) Praxis

Antrag*

*Bitte beachten Sie: Das Antragsformular muss an allen eforderlichen Stellen unterschrieben werden.

Antrag*

*Bitte beachten Sie: Das Antragsformular muss an allen eforderlichen Stellen von allen Gesellschaftern / Geschäftsführern sowie von dem benannten Weiterbildungsbefugten unterschrieben werden.

beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde aktuelle Weiterbildungsbefugnis*

*Bitte beachten Sie: aktuelle Weiterbildungsbefugnis der ÄKWL (Beantragungsnachweis reicht nicht aus!)

Teilzeitgenehmigung der ÄKWL (bei Beschäftigungsumfang < 20 Wochenstunden)  

 

Ihr Kontakt bei Fragen: