Qualifizierungsmaßnahme

Die praktische Niederlassungsbegleitung

Das Konsenspapier zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung wird weiter fortgeführt.

Ab dem 01.01.2024 gelten neue Rahmenbedingungen.

Bitte verwenden Sie ausschließlich die neuen Antragsformulare.

Bei der Qualifizierungsmaßnahme handelt es sich um eine Form der praktischen Niederlassungsbegleitung. Es richtet sich an Allgemeininternisten bzw. an Internisten ohne Schwerpunkt, die bisher im Krankenhaus tätig waren und einen Wechsel in die ambulante hausärztliche Versorgung beabsichtigen.

Allgemeininternisten aus der Klinik, die Sicherheit für die Hausarzttätigkeit erlangen wollen, können unter der Anleitung eines erfahrenen Hausarztes als Assistent/in „Training-on-the-job“ absolvieren. Die weiterbildungsbefugte Praxis kann für den Assistenten eine mindestens dreimonatige bzw. maximal neunmonatige finanzielle Förderung beantragen. 

Die Förderung orientiert sich daran, ob bei Antragstellung die Qualifizierungspraxis in einem häusärztlichen Fördergebiet der KVWL und/oder des Hausarztaktionsprogrammes des Landes NRW liegt. In Fördergebieten des Förderverzeichnisses der KVWL und/oder des Hausarztaktionsprogrammes des Landes NRW beträgt der Förderbetrag 7.500€ für eine Vollzeittätigkeit. In allen weiteren Gemeinden beträgt der Förderbetrag 5.400€ bei einer Vollzeittätigkeit. Der Förderumfang pro Monat wird dem zeitlichen Umfang der Tätigkeit angepasst.

Die Qualifizierungsmaßnahme schließt nicht mit einer Facharztprüfung ab. Vielmehr dient sie dazu, den Einstieg in die ambulante hausärztliche Versorgung zu erleichtern.

Checkliste Antragstellung

Die Beschäftigung eines Qualifizierungsassistenten bedarf immer einer vorherigen Genehmigung durch die KVWL. Bitte reichen Sie einen entsprechenden Antrag mindestens acht Wochen vor beabsichtigter Beschäftigung ein.
 

Qualifizierungsassistent Praxis
Antrag (Unterschriften beachten) Antrag (Unterschriften aller Weiterbilder beachten)
beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde aktuelle hausärztliche Weiterbildungsbefugnis
Kündigung bisherige stationäre Tätigkeit Arbeitsvertrag (Bruttogehalt = mind. Förderbetrag)
Kopie der Facharzturkunde  
Arztregistereintragung  

 

Ab dem 01. Januar 2025 beträgt der Förderbetrag 5.800 € bei einer Vollzeittätigkeit.

Beratung

Wenn Sie auf der Suche nach einer Tätigkeit in einem Fördergebiet sind, unterstützen wir Sie gerne in einem Beratungsgespräch. Dieses wird persönlich oder online durchgeführt.

Wir geben Ihnen Auskunft zu Fragen rund um Fördermöglichkeiten im Medizinstudium, der ambulanten Facharztweiterbildung oder der vertragsärztlichen Tätigkeit in einem Fördergebiet. Gerne vereinbaren wir auch einen telefonischen oder persönlichen Beratungstermin, um Ihnen die umfassenden Möglichkeiten in der ambulanten Versorgung klar und verständlich zu erläutern.

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