Qualifizierungsmaßnahme
Die praktische Niederlassungsbegleitung
Das Konsenspapier zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung wird weiter fortgeführt.
Ab dem 01.01.2024 gelten neue Rahmenbedingungen.
Bitte verwenden Sie ausschließlich die neuen Antragsformulare.
Bei der Qualifizierungsmaßnahme handelt es sich um eine Form der praktischen Niederlassungsbegleitung. Es richtet sich an Allgemeininternisten bzw. an Internisten ohne Schwerpunkt, die bisher im Krankenhaus tätig waren und einen Wechsel in die ambulante hausärztliche Versorgung beabsichtigen.
Allgemeininternisten aus der Klinik, die Sicherheit für die Hausarzttätigkeit erlangen wollen, können unter der Anleitung eines erfahrenen Hausarztes als Assistent/in „Training-on-the-job“ absolvieren. Die weiterbildungsbefugte Praxis kann für den Assistenten eine mindestens dreimonatige bzw. maximal neunmonatige finanzielle Förderung beantragen.
Die Förderung orientiert sich daran, ob bei Antragstellung die Qualifizierungspraxis in einem häusärztlichen Fördergebiet der KVWL und/oder des Hausarztaktionsprogrammes des Landes NRW liegt. In Fördergebieten des Förderverzeichnisses der KVWL und/oder des Hausarztaktionsprogrammes des Landes NRW beträgt der Förderbetrag 7.500€ für eine Vollzeittätigkeit. In allen weiteren Gemeinden beträgt der Förderbetrag 5.400€ bei einer Vollzeittätigkeit. Der Förderumfang pro Monat wird dem zeitlichen Umfang der Tätigkeit angepasst.
Die Qualifizierungsmaßnahme schließt nicht mit einer Facharztprüfung ab. Vielmehr dient sie dazu, den Einstieg in die ambulante hausärztliche Versorgung zu erleichtern.
Folgende Grundvoraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Tätigkeitsumfang: Grundsätzlich in Vollzeit; nur aus Gründen der Erziehung von Kindern ist eine Teilzeittätigkeit im Umfang von mind. 20 Wochenstunden möglich
- Facharztbezeichnung: Facharzt für Innere Medizin (ohne Schwerpunkt) im Krankenhaus
- Dauer: mind. drei Monate; max. neun Monate
Qualifizierungsassistent
- darf bei Antragsstellung das 60. Lebensjahr nicht vollendet haben
- muss im Arztregister der KVWL eingetragen sein, sofern Wohnsitz im Zulassungsbezirk der KVWL liegt
- Inanspruchnahme einer Niederlassungsberatung nach der Hälfte der Qualifizierungsmaßnahme
Qualifizierungspraxis
- besitzt gültige hausärztliche Weiterbildungsbefugnis der ÄKWL
- pro Weiterbilder ein Qualifizierungsassistent
Wann habe ich einen Anspruch auf eine erhöhte Förderung?
Die Förderung orientiert sich daran, ob bei Antragstellung die Qualifizierungspraxis in einem häusärztlichen Fördergebiet des Förderverzeichnisses der KVWL und/oder des Hausarztaktionsprogrammes des Landes NRW liegt. Hierzu muss die Gemeinde auf einer der drei aufgeführten Listen stehen:
Checkliste Antragstellung
Die Beschäftigung eines Qualifizierungsassistenten bedarf immer einer vorherigen Genehmigung durch die KVWL. Bitte reichen Sie einen entsprechenden Antrag mindestens acht Wochen vor beabsichtigter Beschäftigung ein.
Qualifizierungsassistent | Praxis |
Antrag (Unterschriften beachten) | Antrag (Unterschriften aller Weiterbilder beachten) |
beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde | aktuelle hausärztliche Weiterbildungsbefugnis |
Kündigung bisherige stationäre Tätigkeit | Arbeitsvertrag (Bruttogehalt = mind. Förderbetrag) |
Kopie der Facharzturkunde | |
Arztregistereintragung |
Ab dem 01. Januar 2025 beträgt der Förderbetrag 5.800 € bei einer Vollzeittätigkeit.
Beratung
Wenn Sie auf der Suche nach einer Tätigkeit in einem Fördergebiet sind, unterstützen wir Sie gerne in einem Beratungsgespräch. Dieses wird persönlich oder online durchgeführt.
Wir geben Ihnen Auskunft zu Fragen rund um Fördermöglichkeiten im Medizinstudium, der ambulanten Facharztweiterbildung oder der vertragsärztlichen Tätigkeit in einem Fördergebiet. Gerne vereinbaren wir auch einen telefonischen oder persönlichen Beratungstermin, um Ihnen die umfassenden Möglichkeiten in der ambulanten Versorgung klar und verständlich zu erläutern.