Förderung von Zusatzweiterbildungen

Spezielle Schmerztherapie und Palliativmedizin

Zusätzlich bietet die KVWL – als eine von wenigen KVen – einen finanziellen Gehaltszuschuss für die Zusatzweiterbildung in den Bereichen „Spezielle Schmerztherapie“ und „Palliativmedizin“ an.

Fachgebiet: Max. ambulanter Förderzeitraum:
Palliativmedzin 6 Monate (als Ersatz für 120 Stunden Fallseminare unter Supervision)
Spezielle Schmerztherapie 12 Monate

Fördermöglichkeiten für die Zusatzweiterbildungen:

Die ambulanten Zusatzweiterbildungen Palliativmedizin und spezielle Schmerztherapie werden finanziell durch die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen gefördert. Die Zusatzweiterbildung ist attraktiv: Der Förderbetrag liegt bei 5.400 Euro pro Monat (ab 1. Januar 2025 5.800 EUR pro Monat) für eine Vollzeitstelle. Teilzeittätigkeiten werden hinsichtlich des Förderbetrages entsprechend des Beschäftigungsumfangs angepasst.

Es können alle Weiterbildungsabschnitte gefördert werden, die innerhalb der Mindestweiterbildungszeit bis zum Ablegen der Zusatzweiterbildung von der Ärztekammer anerkannt werden.

Checkliste Antragstellung

Die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bedarf immer einer vorherigen Genehmigung durch die KVWL. Bitte reichen Sie einen entsprechenden Antrag, mindestens acht Wochen vor beabsichtigter Beschäftigung, ein.

Arzt in Weiterbildung (AiW) Praxis / MVZ

Antrag*

*Bitte beachten Sie: Das Antragsformular muss an allen eforderlichen Stellen unterschrieben werden.

Antrag*

*Bitte beachten Sie: Das Antragsformular muss an allen eforderlichen Stellen von allen Gesellschaftern / Geschäftsführern sowie von dem benannten Weiterbildungsbefugten unterschrieben werden.

beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde aktuelle Weiterbildungsbefugnis*

*Bitte beachten Sie: aktuelle Weiterbildungsbefugnis der ÄKWL (Beantragungsnachweis reicht nicht aus!)

Facharzturkunde

Arbeitsvertrag