Förderung von Zusatzweiterbildungen
Spezielle Schmerztherapie und Palliativmedizin
Zusätzlich bietet die KVWL – als eine von wenigen KVen – einen finanziellen Gehaltszuschuss für die Zusatzweiterbildung in den Bereichen „Spezielle Schmerztherapie“ und „Palliativmedizin“ an.
Fachgebiet: | Max. ambulanter Förderzeitraum: |
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Palliativmedzin | 6 Monate (als Ersatz für 120 Stunden Fallseminare unter Supervision) |
Spezielle Schmerztherapie | 12 Monate |
Fördermöglichkeiten für die Zusatzweiterbildungen:
Die ambulanten Zusatzweiterbildungen Palliativmedizin und spezielle Schmerztherapie werden finanziell durch die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen gefördert. Die Zusatzweiterbildung ist attraktiv: Der Förderbetrag liegt bei 5.400 Euro pro Monat (ab 1. Januar 2025 5.800 EUR pro Monat) für eine Vollzeitstelle. Teilzeittätigkeiten werden hinsichtlich des Förderbetrages entsprechend des Beschäftigungsumfangs angepasst.
Es können alle Weiterbildungsabschnitte gefördert werden, die innerhalb der Mindestweiterbildungszeit bis zum Ablegen der Zusatzweiterbildung von der Ärztekammer anerkannt werden.
- Der (Verlängerungs-)Antrag muss spätestens acht Wochen vor geplanter Tätigkeitsaufnahme vorliegen.
- Alle Felder sind verpflichtend auszufüllen und der Antrag muss von dem/den Weiterbildungsbefugten und allen Gesellschaftern / Geschäftsführern unterschrieben sein.
- Eine Weiterbildungsbefugnis bei der ÄKWL für die jeweilige Zusatz-Weiterbildung muss bestehen.
- Ein Arbeitsvertrag über den Zeitraum der Weiterbildung muss eingereicht werden.
- Erst bei Vollständigkeit aller Antragsunterlagen kann eine Prüfung erfolgen.
- Die Beschäftigung und finanzielle Förderung setzt die vorherige Genehmigung der KVWL voraus.
Die Anzahl der Förderstellen ist begrenzt. Übersteigt das Antragsaufkommen das von Bundesebene vorgegebene Förderkontingent für Westfalen-Lippe, wird eine Priorisierung gemäß der Vorgaben in den amtlichen Bekanntmachungen zur weiteren Stellenvergabe vorgenommen.
Ihre Antragsunterlagen zum Herunterladen
Checkliste Antragstellung
Die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bedarf immer einer vorherigen Genehmigung durch die KVWL. Bitte reichen Sie einen entsprechenden Antrag, mindestens acht Wochen vor beabsichtigter Beschäftigung, ein.
Arzt in Weiterbildung (AiW) | Praxis / MVZ |
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Antrag* *Bitte beachten Sie: Das Antragsformular muss an allen eforderlichen Stellen unterschrieben werden. | Antrag* *Bitte beachten Sie: Das Antragsformular muss an allen eforderlichen Stellen von allen Gesellschaftern / Geschäftsführern sowie von dem benannten Weiterbildungsbefugten unterschrieben werden. |
beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde | aktuelle Weiterbildungsbefugnis* *Bitte beachten Sie: aktuelle Weiterbildungsbefugnis der ÄKWL (Beantragungsnachweis reicht nicht aus!) |
Facharzturkunde | Arbeitsvertrag |