Registereintragung
Im Arzt- und Psychotherapeutenregister sind alle Ärzte und Psychotherapeuten aufgeführt, die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen oder angestellt sind oder dieses anstreben. Die Antragstellung erfolgt bei der für Ihren aktuellen Wohnort zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.
Voraussetzungen zur Eintragung ins Arztregister
- Deutsche Approbation als Arzt
- abgeschlossene Facharztweiterbildung
Antragsunterlagen
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
Bitte beachten Sie: Eine formlose Antragstellung ist nicht möglich. - Geburtsurkunde
- Urkunde(n) über Namensänderung(en)
Alternativ können Sie auch einen entsprechenden Nachweis aus dem Personenstandsregister oder Ihren aktuellen Personalausweis einreichen, sofern aus diesem alle Namensführungen (Geburtsname, Familienname, Vornamen) ersichtlich sind. - Zeugnis über die Ärztliche Prüfung oder Diplom
- Promotionsurkunde/Nachweis(e) über die Berechtigung zum Führen akademischer Grade/Titel (sofern vorhanden)
- Deutsche Approbation als Arzt
- Facharzturkunde (Anerkennung einer deutschen Ärztekammer)
- Urkunde(n) über abgeschlossene Weiterbildung(en)
(gemäß der Weiterbildungsordnung einer deutschen Ärztekammer) - Zeugnisse/Bescheinigungen über die bisherige ärztliche Tätigkeit seit dem Staatsexamen/Diplom bis zur Antragstellung
Aus den Zeugnissen/Bescheinigungen wird lediglich der Beschäftigungszeitraum entnommen. Bitte achten Sie darauf, dass der komplette Zeitraum im entsprechenden Zeugnis angegeben ist. Eine Bescheinigung der Klinikverwaltung/Praxis über den Tätigkeitszeitraum ist ebenso ausreichend. Ein Nachweis Ihres aktuellen Arbeitgebers ist auch erforderlich; dieser sollte jedoch nicht älter als acht Wochen sein. Bitte beachten Sie, dass Dienst-/Arbeitsverträge sowie Gehaltsabrechnungen als Nachweis nicht anerkannt werden. - Ausländische Dokumente sind im Original und in entsprechender Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich vereidigten Dolmetscher/Übersetzer einzureichen.
Persönliche Antragsabgabe
- Es besteht die Möglichkeit, persönlich in unserer Dienststelle in Dortmund vorbeizukommen und die erforderlichen Originalunterlagen zur Einsichtnahme vorzulegen. Hierfür benötigen Sie keinen Termin. Sie können uns durchgehend montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 17 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 14 Uhr erreichen.
- Gerne können Sie auch in einer unserer Bezirksstellen vorbeischauen – welche Bezirksstelle für Sie die verkehrstechnisch günstigste ist, finden Sie unter der Rubrik Bezirksstellen. Wir weisen allerdings darauf hin, dass unsere Mitarbeiter in den Bezirksstellen lediglich die Anträge annehmen und eine Beurteilung über die Vollständigkeit nicht abgeben.
Bearbeitungsgebühr
Bei Antragstellung ist gemäß § 46 Abs. 1 a Ärzte-ZV eine Gebühr in Höhe von 100,-- EUR auf folgendes Konto zu entrichten:
Deutsche Apotheker- und Ärztebank Dortmund
IBAN: DE82 3006 0601 0002 6131 23
BIC: DAAEDEDDXXX
Diese Gebühr muss unbedingt mit der Angabe „Arztregistergebühr“ und dem Namen des Antragstellers überwiesen werden. Wir bitten Sie, die Gebühr nicht vor, sondern nach der Antragstellung/Antragsabgabe zu überweisen, da sonst eine korrekte Zuordnung durch unsere Buchhaltung nicht möglich ist.
Bearbeitungsdauer
Liegen alle erforderlichen Unterlagen (inklusive Antragsgebühr) vor, erfolgt die Eintragung zeitnah. Andernfalls erhalten Sie zeitnah eine schriftliche Mitteilung über den aktuellen Bearbeitungsstand. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Nachfragen ab.
Beurkundungspflicht
Die Eintragung in das Arzt-/Psychotherapeutenregister unterliegt einer Beurkundungspflicht. An Stelle von Urschriften können nach § 4 Abs. 3 Ärzte-ZV ausnahmsweise amtlich beglaubigte Abschriften beigefügt werden. Akzeptiert werden z. B. Beglaubigungen durch einen Notar, eine Stadtverwaltung oder ähnliche Behörden, die nach § 29 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB X zur Beglaubigung befugt sind.
Voraussetzungen zur Eintragung Therapeutenregister
- die Approbation nach § 2 oder § 12 des Psychotherapeutengesetzes und
- der Fachkundenachweis in einem durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) anerkannten Richtlinienverfahren der Psychotherapie
- Analytische Psychotherapie
- Tiefenpsycholgisch fundierte Psychotherapie
- Verhaltenstherapie
- Systemische Therapie
Bei allen Richtlinienverfahren wird zwischen Erwachsenen und Kindern und Jugendlichen unterschieden.
Erläuterungen zum Fachkundenachweis
Die Voraussetzungen für die Eintragung von Psychotherapeuten in das Arzt- / Psychotherapeutenregister sind nach § 95c Satz 1 SGB V die Approbation als Psychotherapeut nach § 2 oder 12 PsychThG und der Fachkundenachweis.
Der Fachkundenachweis setzt voraus:
- Für den nach § 2 Abs. 1 PsychThG approbierten Psychotherapeuten,
dass die vertiefte Ausbildung gem. § 8 Abs. 3 Nr. 1 PsychThG in einem durch den Gemeinsamen Bundesausschuss nach § 92 Abs. 6a anerkannten Behandlungsverfahren erfolgreich abgeschlossen wurde.
Das Zeugnis über die staatliche Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten und/oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist dem Antrag beizufügen.
- Für den nach § 2 Abs. 2 und Abs. 3 PsychThG approbierten Psychotherapeuten,
dass die der Approbation zu Grunde liegende Ausbildung und Prüfung in einem durch den Gemeinsamen Bundesausschuss nach § 92 Abs. 6a anerkannten Behandlungsverfahren abgeschlossen wurde.
Die der Approbation zu Grunde liegenden Zeugnisse, Bescheinigungen und Unterlagen müssen eingereicht werden.
- Für den nach § 12 PsychThG approbierten Psychotherapeuten,
dass die für eine Approbation geforderte Qualifikation, Weiterbildung oder Behandlungsstunden, Behandlungsfälle und die theoretische Ausbildung in einem durch den Gemeinsamen Bundesausschuss nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 anerkannten Behandlungsverfahren nachgewiesen wurde.
Antragsunterlagen
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
Bitte beachten Sie: Eine formlose Antragstellung ist nicht möglich. - Geburtsurkunde (oder entsprechender Nachweis aus dem Personenstandsregister)
- gegebenenfalls Urkunde über Namensänderung (zum Beispiel Heiratsurkunde, Auszug aus dem Familienbuch). Alternativ kann der aktuelle Personalausweis vorgelegt werden, wenn alle Namensführungen (Geburtsname, Familienname, Vornamen) daraus ersichtlich sind.
- Zeugnis über den Studienabschluss
- Promotionsurkunde beziehungsweise Nachweise über die Berechtigung zum Führen akademischer Grade oder Titel (z. B. Diplomurkunde/Bachelor-, Masterurkunde)
- Approbationsurkunde
- Zeugnis über die staatliche Prüfung (§ 2 Abs. 1 PsychThG) bzw. Zeugnisse / Bescheinigungen über die Qualifikation im Richtlinienverfahren (§ 2 Abs. 2 und Abs. 3 PsychThG oder § 12 PsychThG). Haben Sie die Approbation nach § 12 PsychThG – Übergangsregelung erworben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Ein entsprechendes Antragsformular wird Ihnen sodann zur Verfügung gestellt.
- Nachweise/Zeugnisse über bisherige psychotherapeutische Tätigkeiten (siehe Anlage 1 zum Antrag)
- Ausländische Dokumente sind im Original und in entsprechender Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich vereidigten Dolmetscher/Übersetzer einzureichen.
Persönliche Antragsabgabe
- Es besteht die Möglichkeit, persönlich in unserer Dienststelle in Dortmund vorbeizukommen und die erforderlichen Originalunterlagen zur Einsichtnahme vorzulegen. Hierfür benötigen Sie keinen Termin. Sie können uns durchgehend montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 17 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 14 Uhr erreichen.
- Gerne können Sie auch in einer unserer Bezirksstellen vorbeischauen – welche Bezirksstelle für Sie die verkehrstechnisch günstigste ist, finden Sie unter der Rubrik Bezirksstellen. Wir weisen allerdings darauf hin, dass unsere Mitarbeiter in den Bezirksstellen lediglich die Anträge annehmen und eine Beurteilung über die Vollständigkeit nicht abgeben.
Bearbeitungsgebühr
Bei Antragstellung ist gemäß § 46 Abs. 1a Ärzte-ZV eine Gebühr in Höhe von 100,-- EUR auf folgendes Konto zu entrichten:
Deutsche Apotheker- und Ärztebank Dortmund
IBAN DE82 3006 0601 0002 6131 23
BIC DAAEDEDDXXX
Diese Gebühr muss unbedingt mit der Angabe „Arztregistergebühr PTG“ und dem Namen des Antragstellers überwiesen werden. Wir bitten Sie, die Gebühr nicht vor, sondern nach der Antragstellung/Antragsabgabe zu überweisen, da sonst eine korrekte Zuordnung durch unsere Buchhaltung nicht möglich ist.
Bearbeitungsdauer
Liegen alle erforderlichen Unterlagen (inklusive Antragsgebühr) vor, erfolgt die Eintragung zeitnah. Andernfalls erhalten Sie zeitnah eine schriftliche Mitteilung über den aktuellen Bearbeitungsstand. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Nachfragen ab.
Beurkundungspflicht
Die Eintragung in das Arzt-/Psychotherapeutenregister unterliegt einer Beurkundungspflicht. An Stelle von Urschriften können nach § 4 Abs. 3 Ärzte-ZV ausnahmsweise amtlich beglaubigte Abschriften beigefügt werden. Akzeptiert werden z. B. Beglaubigungen durch einen Notar, eine Stadtverwaltung oder ähnliche Behörden, die nach § 29 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB X zur Beglaubigung befugt sind.
Mit der Eintragung in das Arztregister wird keine lebenslange Arztnummer (LANR) vergeben. Eine LANR wird – falls noch nicht vorhanden – von der KVWL mit Aufnahme einer vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Tätigkeit in Anstellung oder eigener Zulassung vergeben. Die LANR gilt „lebenslang“.
Die Vergabe erfolgt nach der Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach § 75 Abs. 7 SGB V zur Vergabe der Arzt-, Betriebsstätten-, Praxisnetz- sowie der Netzverbundnummern.
Anträge zum Herunterladen
Das WSP.NRW (Wirtschafts-Service-Portal.NRW) ist die zentrale digitale Plattform in NRW, über die Sie Verwaltungsdienstleistungen online beantragen können.
Die Eintragung in das Arzt-/Psychotherapeutenregister unterliegt einer Beurkundungspflicht. Anstelle von Urschriften können nach § 4 Abs. 3 Ärzte-ZV ausnahmsweise amtlich beglaubigte Abschriften beigefügt werden. Akzeptiert werden z.B. Beglaubigungen durch einen Notar, eine Stadtverwaltung oder ähnliche Behörden die nach § 29 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB X zur Beglaubigung befugt sind. Ausländische Dokumente sind im Original und in entsprechender Übersetzung durch eine in Deutschland gerichtlich vereidigte Person für Dolmetschen und Übersetzen einzureichen.
Nach dem Einreichen des Antrags auf Eintragung in das Arzt-/Psychotherapeutenregister über das WSP.NRW erhalten Sie eine Antragsnummer. Zum Einreichen der Originale oder beglaubigten Kopien ist diese Antragsnummer hinzuzufügen.
Sie haben die Möglichkeit die Originalunterlagen in einer unserer Bezirksstellen vorzulegen, einsehen und kopieren zu lassen. Die Fotokopien werden dem zuständigen Fachbereich von dort aus direkt zugeleitet. Welche Bezirkstelle für Sie zuständig ist, entnehmen Sie unserer Übersicht.
* Telefonische Erreichbarkeit:
Telefonisch erreichen Sie das Team Genehmigungen Ärzte und das Team Bedarfsprüfung und Genehmigungen Psychotherapie: Mo, Di, Fr: 8 Uhr - 12 Uhr | Mi: 8 Uhr - 15 Uhr | Do: 12 Uhr - 15 Uhr.