Vertreter
„Ich bin dann mal weg" - funktioniert nur mit Planung
Als Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut gilt es Abwesenheiten gut – soweit möglich - vorzubereiten. Damit die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleistet ist, müssen Sie für Ihre Sprechstunden eine Vertretung in der eigenen Praxis bzw. eine kollegiale Vertretung in der Umgebung organisieren. Dies gilt nicht nur für den Urlaub, sondern auch bei anderen Anlässen.
Welche Regelungen bestehen und welche Anträge für eine Praxisvertretung zu stellen sind, entnehmen Sie bitte den folgenden Infoblättern:
Vertreterliste
Die Vertreterliste ist ein kostenfreier Service der KVWL und wird von der Niederlassungs- und Kooperationsberatung gepflegt und herausgegeben. Ziel ist es, die Patientenversorgung aufrechtzuerhalten, wenn ein Arzt oder Psychotherapeut seine Praxis krankheits- oder urlaubsbedingt schließen muss.
Der Vorteil für die Ärzte und Psychotherapeuten besteht darin, dass ihre Praxis geöffnet bleibt und unter ihrer LANR weiter abgerechnet wird.
Vor allem in der Fachgruppe der Psychotherapeuten zeigt sich, dass Vertreter nach Ablauf der Vertretung weiterhin in der Praxis bleiben. Entweder als Angestellte, im Rahmen eines Jobsharings oder in Kooperation nach Sitzteilung. Hier dient sie zusätzlich auch als Vermittlungsliste.