Ermächtigung

Wer gesetzlich Krankenversicherte behandeln und Leistungen mit der KVWL abrechnen möchte, ohne regulär vertragsärztlich tätig zu sein, braucht dafür eine Genehmigung – die Ermächtigung

Sie brauchen eine Zulassung oder eine Ermächtigung, um an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen. Die ermächtigten Ärztinnen und Ärzte bzw. Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Einrichtungen sind im Umfang ihrer Ermächtigung zur Teilnahme an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung berechtigt und verpflichtet. Voraussetzung für eine Ermächtigung ist, dass ein Bedarf für besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden besteht bzw. besondere Sicherstellungsgründe vorliegen. Die Ermächtigung ist zeitlich und räumlich zu befristen und wird durch den Zulassungsausschuss ausgesprochen. Zu unterscheiden sind persönliche Ermächtigungen und Institutsermächtigungen.

Alle relevanten Anträge zur vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung zum Thema Emächtigung finden Sie auf der Themenseite Zulassungsausschuss

Ansprechpartner für Vertragsärzte

  • Geschäftsstelle Zulassungsausschuss (ZA) Arnsberg I

    Telefonisch erreichbar: Mo - Fr, 9 Uhr bis 12 Uhr

  • Geschäftsstelle Zulassungsausschuss Arnsberg II

    Telefonisch erreichbar: Mo - Fr, 9 Uhr bis 12 Uhr

  • Geschäftsstelle Zulassungsausschuss Detmold

    Telefonisch erreichbar: Mo - Fr, 9 Uhr bis 12 Uhr

  • Geschäftsstelle Zulassungsausschuss Münster

    Telefonisch erreichbar: Mo - Fr, 9 Uhr bis 12 Uhr

  • Geschäftsstelle Zulassungsausschuss Psychotherapeuten

    Telefonisch erreichbar: Mo - Fr, 9 Uhr bis 12 Uhr

Wer ist für Sie zuständig? 

Eine tabellarische Zurodnung mit Karte der Städte und Kreise finden Sie hier: Geschäftsstellen der Zulassungsausschüsse (ZA)

Ansprechpartner für Vertragspsychotherapeuten

  • Geschäftsstelle Zulassungsausschuss Psychotherapeuten

    Telefonisch erreichbar: Mo - Fr, 9 Uhr bis 12 Uhr