Zulassung in Westfalen-Lippe

In Einzelpraxis oder Kooperation

Für die Planung der vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit stehen für die Zulassung drei zentrale Aspekte im Vordergrund:

Neben der Standortwahl für die Niederlassung gilt es sich mit den Fragen der Zulassungsvariante (klassische Zulassung oder Anstellung, Jobsharing oder Sonderbedarf) sowie der Praxiskonstellation (Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft oder MVZ) zu beschäftigen.

Auch während der Zeit als niedergelassener Arzt oder Psychotherapeut können sich Bedarfe ergeben, um die bisherige Zulassungsvariante oder Praxiskonstellation zu verändern.

Praxiskonstellation

Sie haben sich für die Selbstständigkeit entschieden? Dann wählen Sie die für Sie passende Praxiskonstellation: Entweder als Einzelpraxis mit oder ohne angestellte Ärzte oder Partner in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder als Gesellschafter eines Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ). 

Standortwahl

Die Wahl des richtigen Standorts ist bei der Gründung oder Übernahme einer Arzt- bzw. Psychotherapeutenpraxis eine wichtige Entscheidung, mit der Sie langfristig den Erfolg der Praxis beeinflussen.

Neben klassischen Standortfaktoren wie Erreichbarkeit, Wettbewerbssituation, Demografie und Infrastruktur, ist insbesondere die Bedarfsplanungsrichtlinie ein wesentlicher Aspekt, den Sie als Arzt oder Psychotherapeut berücksichtigen müssen.

Grundlage der Bedarfsplanung ist die Bedarfsplanungs-Richtlinie. Diese Richtlinie regelt die Verteilung von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten und dient dazu, eine flächendeckende, bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Das bedeutet, dass die Anzahl der Ärzte und Psychotherapeuten in einer Region streng geregelt ist, um sowohl eine Über- als auch eine Unterversorgung zu vermeiden.

Zulassung oder Anstellung

Sie haben die Wahl zwischen der Freiberuflichkeit im Rahmen einer Zulassung oder der Anstellung in einer Praxis/in einem Medizinischen Versorgungszentrum. Dabei sind – unabhängig von der Praxiskonstellation – viele verschiedene Optionen möglich. Es können in einer Praxis unterschiedliche Teilnahmeformen zusammenkommen

Antragsformulare an den Zulassungsausschuss

Hinweis: Bitte beachten Sie die Fristen für die Antragstellung.

Vertragsärztliche Versorgung

Vertragspsychotherapeutische Versorgung