Zulassungsausschuss
Vier ärztliche Zulassungsausschüsse und ein Zulassungsausschuss für Psychotherapie
Zulassungsausschüsse entscheiden über die Art und den Umfang der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung. Sie sind Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung und setzen sich paritätisch aus Vertretern der Ärzte/Psychotherapeuten und Vertretern der Landesverbände der Krankenkassen zusammen. Die Geschäftsstellen sind im Hause der KVWL. Für Westfalen-Lippe sind vier ärztliche Zulassungsausschüsse und ein Zulassungsausschuss für Psychotherapie zuständig.
Widersprüche gegen Beschlüsse der Zulassungsausschüsse sind an die Berufungsausschüsse, die ihre Geschäftsstellen im Hause der KVWL haben, zu richten.
Informieren Sie sich auf unserer Themenseite über die vielfältigen Möglichkeiten der Zulassung oder Anstellung:
Beachten Sie außerdem die Informationen rund um die Standortwahl oder Kooperationsmöglichkeit.
Der Antrag wird nach Eingang in den Geschäftsstellen auf Vollständigkeit und rechtliche Umsetzbarkeit geprüft. Der Antragsteller erhält eine Eingangsbestätigung und wird auf evtl. fehlende Unterlagen hingewiesen. In einigen Verfahren werden die am Verfahren beteiligten Vertragsparteien (KVWL und Landesverbände der Krankenkassen) um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Nach Vollständigkeit aller Unterlagen und Vorlage angeforderter Stellungnahmen erfolgt – unter Berücksichtigung der Ladungsfrist – die Terminierung des Antrags für die nächstmögliche Sitzung. Der Antragsteller wird über den Sitzungstermin informiert, erhält vorliegende Stellungnahmen und wird in Verfahren auf Zulassung und Entziehung der Zulassung zur mündlichen Verhandlung eingeladen. Das Entscheidungsergebnis kann am Tag nach der Sitzung in der Geschäftsstelle erfragt werden. Circa vier Wochen nach der Sitzung erfolgt der Versand des Beschlusses. Dieser erlangt, sofern kein Widerspruch eingelegt wird, einen Monat nach Zustellung Bestandskraft.
Der Zulassungsausschuss kann nur dann eine Entscheidung treffen, wenn sämtliche Antragsunterlagen vollständig und fristgerecht vorliegen. Im Einzelfall kann es aufgrund notwendiger Prüfungen zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen. In diesen Fällen werden Sie von der Geschäftsstelle informiert.
Die Frist zur Einreichung der vollständigen Anträge endet spätestens 8 Wochen vor dem Sitzungstermin.
Für Anträge, die eine Bedarfsprüfung erfordern bzw. wo ein erhöhter Bearbeitungsaufwand besteht (z.B. Ermächtigung, MVZ-Gründung, Sonderbedarfsfeststellung), kann die Bearbeitungszeit bis zu 6 Monate betragen.
Wir empfehlen Ihnen, Anträge möglichst frühzeitig und vollständig an die Geschäftsstellen der Zulassungsausschüsse zu senden. Dies ist maximal 6 Monate vor dem Antragsbegehren möglich.
Bei allen Fragen und zur Abstimmung eines Sitzungstermins bitten wir um Kontaktaufnahme mit der zuständigen Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses.
Für Anträge im Nachbesetzungsverfahren oder bei zeitweiser Entfristung von Planungsbereichen gelten besondere Fristen, die den amtlichen Bekanntmachungen der KVWL zu entnehmen sind.
Zur Fristwahrung ist der Eingang der vollständigen Antragsunterlagen einschließlich Praxisadresse (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer) in der Geschäftsstelle der Zulassungsausschüsse maßgeblich.
Termine für das Jahr 2025
ZA | Arnsberg I | Arnsberg II | Detmold | Münster | Psycho- therapie |
---|---|---|---|---|---|
Jan. | ./. | 29.01. | ./. | 21.01. | 22.01. |
Febr. | 06.02. | ./. | 19.02. | 25.02. | ./. |
März | 20.03. | 26.03. | 12.03. | 18.03. | 19.03. |
April | ./. | ./. | ./. | ./. | ./. |
Mai | 08.05. | 07.05. | 21.05. | 06.05. | 07.05. |
Juni | 12.06. | 25.06. | 18.06. | 17.06. | 18.06. |