Berufungsausschüsse
Berufungsausschüsse sind Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung. Sie setzen sich aus einem Vorsitzenden mit der Befähigung zum Richteramt und einer paritätischen Anzahl aus Vertretern der Ärzte/Psychotherapeuten und Vertretern der Landesverbände der Krankenkassen zusammen.
Der Berufungsausschuss prüft und entscheidet über die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsaktes als Vorverfahren. Gegen den Widerspruchsbescheid des Berufungsausschusses können die am Verfahren Beteiligten Klage vor dem Sozialgericht einreichen.
Lediglich bei Ablehnungen von Anträgen auf Durchführung von Nachbesetzungsverfahren ist direkt Klage beim zuständigen Sozialgericht zu erheben.
Für den Bereich der KVWL ist der Berufungsausschuss für Ärzte und Krankenkassen Westfalen-Lippe und der Berufungsausschuss für Psychotherapie Westfalen-Lippe zuständig.