Hautkrebs-Screening
Alle zwei Jahre können Dermatologen und Hausärzte eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs vornehmen. Dieses sogenannte Hautkrebs-Screening hat der Gemeinsame Bundesausschuss in die vertragsärztliche Versorgung als Präventionsleistung eingeführt, da Hautkrebs bereits in einem frühen Stadium erkannt und behandelt werden kann.
Hautkrebs-Screening – EBM (ab 35 Jahren)
Betrifft folgende Leistungen: | GOP 01745 bis 01746 |
Antragsberechtigt: | Niedergelassene und ermächtigte Fachärzte für
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Fachliche Anforderungen: | Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer 8-stündigen anerkannten Fortbildung |
Stand: | 01.01.2011 |
Hautkrebs-Screening – Westfalen-Lippe (unter 35 Jahren)
Verträge
Die Vergütung wird zum 1. Januar eines jeden Jahres um die prozentuale Steigerung des Orientierungswertes zur Vergütung vertraglicher Leistungen angehoben.
Hier finden Sie den Stand zum 1. Oktober 2024:
Tabelle
Hautkrebs-Screening - Westfalen-Lippe (unter 35 Jahren)
Teilnahmeantrag Arzt
Hautkrebsvorsorgeuntersuchung (Sammel-Teilnahmeantrag)
Wird derzeit überarbeitet.
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6. Änderungs-/Ergänzungsvereinbarung
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5. Änderungs-/Ergänzungsvereinbarung
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4. Änderungs-/Ergänzungsvereinbarung
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3. Änderungs-/Ergänzungsvereinbarung
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2. Änderungs-/Ergänzungsvereinbarung
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1. Änderungs-/Ergänzungsvereinbarung
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Vertrag
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Anlage 1Teilnahmeerklärung des Versicherten
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Anlage 1Patienteninfo
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Anlage 2Teilnahmeerklärung Arzt
Betrifft folgende Leistungen: | SNR 91051, 91051B, 91051C, 91051G, 91051H, 91051R, 91051T, 01745K |
Teilnahmeberechtigt: | Niedergelassene Fachärzte für Haut-und Geschlechtskrankheiten Für den Vertrag mit der BKK-Landesverband NRW zusätzlich: Hausärztlich tätige:
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Stand: | 10.05.2016 |