Hautkrebs-Screening

Hautkrebs-Screening, Untersuchung einer Hautstelle am Arm mit einem Auflichtmikroskop
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Alle zwei Jahre können Dermatologen und Hausärzte eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs vornehmen. Dieses sogenannte Hautkrebs-Screening hat der Gemeinsame Bundesausschuss in die vertragsärztliche Versorgung als Präventionsleistung eingeführt, da Hautkrebs bereits in einem frühen Stadium erkannt und behandelt werden kann.

Hautkrebs-Screening – EBM (ab 35 Jahren)

Hautkrebs-Screening – Westfalen-Lippe (unter 35 Jahren)


Verträge

Die Vergütung wird zum 1. Januar eines jeden Jahres um die prozentuale Steigerung des Orientierungswertes zur Vergütung vertraglicher Leistungen angehoben.

Hier finden Sie den Stand zum 1. Oktober 2024:

Tabelle
Hautkrebs-Screening - Westfalen-Lippe (unter 35 Jahren)

Teilnahmeantrag Arzt
Hautkrebsvorsorgeuntersuchung (Sammel-Teilnahmeantrag)

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