Mädchensprechstunde – M1
Aktueller Vertrag
Grundlage: | Rahmenvertrag „Mädchensprechstunde - M1“ zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V |
Betrifft welche Leistungen: | 81330, 81331, 81332 |
Antragsberechtigt: | Niedergelassene Fachärzte für:
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Fachliche Anforderungen: | -- |
Zusätzliche Anforderungen: | Die teilnehmenden Frauenärztinnen und Frauenärzte verpflichten sich, die gesetzlichen Qualitätsanforderungen nach den §§ 135 Abs. 2, 135a, 136a, 137 SGB V sowie die Anforderungen der Richtlinien der Bundesärztekammer einzuhalten. |
Formulare: | Antrag |
Stand: | 01.08.2024 |
Hinweis: Seit dem 01.10.2024 können Patientinnen (ab dem 12. Geburtstag bis vor dem 18. Geburtstag) der teilnehmenden BKK in den Vertrag eingeschrieben werden und die Leistungen nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden.
Anlage 8 ist eine technische Anlage und wird daher hier nicht veröffentlicht.