Notfalldienstordnung
Gemeinsame Notfalldienstordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL)
Gemeinsame Notfalldienstordnung vom 11.11.2009 / 20.03.2010
- geändert durch die Beschlüsse der Vertreterversammlung der KVWL vom 03.12.2011 und der Kammerversammlung der ÄKWL vom 24.03.2012 -
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Diese Notfalldienstordnung ist seit dem 01.05.2012 in Kraft: Notfalldienstordnung (89 KB) - Stand: 01.05.2012
Weitere Informationen zum Notfalldienst
NEWS
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116117, die Telefonnummer für alle medizinischen Akutfälle: „Danke, dass es dich gibt!“
Sie ist die zentrale ärztliche Telefonnummer – rund um die Uhr, auch wenn die Arztpraxen geschlossen sind: die 116117. Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) will die kostenfreie Hotline des ärztlichen Bereitschaftsdiensts bei den Menschen in Dortmund und Umgebung jetzt noch bekannter machen.
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Notfall- und Akutversorgung in Westfalen-Lippe gut aufgestellt
Die Herausforderungen für den ambulanten Ärztlichen Bereitschaftsdienst sind enorm – aus diesem Grund fordert die KVWL eine verbindliche Patientensteuerung und zeigt sich gleichzeitig zuversichtlich: Trotz aller Schwierigkeiten haben die strukturellen Neuerungen den durch die KVWL organisierten Notfalldienst in den letzten Jahren auf den richtigen Kurs gebracht.
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Anpassungen im Notfalldienst zum 1. Juli 2024
Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. Oktober 2023 (Az.: B 12 R 9/21R) hat in Bezug auf die Sozialversicherungspflicht von Poolärzten für viel Unsicherheit gesorgt. Anders als andere KVen hat die KVWL keine „Notbremse“ gezogen und weiter an den bestehenden Poolarztverträgen festgehalten.