Notfalldienstordnung
Gemeinsame Notfalldienstordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL)
Gemeinsame Notfalldienstordnung vom 11.11.2009 / 20.03.2010
- geändert durch die Beschlüsse der Vertreterversammlung der KVWL vom 03.12.2011 und der Kammerversammlung der ÄKWL vom 24.03.2012 -
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Diese Notfalldienstordnung ist seit dem 01.05.2012 in Kraft: Notfalldienstordnung (89 KB) - Stand: 01.05.2012
Weitere Informationen zum Notfalldienst
NEWS
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Droht auch ärztlichem Bereitschaftsdienst der Kollaps?
Besorgt hat der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom vergangenen Dienstag (24. Oktober) reagiert. Demnach können freiberuflich tätige Poolärztinnen und -ärzte im Ärztlichen Bereitschaftsdienst der Sozialversicherungspflicht unterliegen.
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Erste Portalpraxis im Hochsauerland eröffnet
Brilon, 10. Mai 2023. – Die allgemeine Notfalldienst-Praxis Brilon ist in neue Räume innerhalb der Krankenhauses Maria-Hilf umgezogen. Am Mittwoch (10. Mai) eröffneten Verantwortliche von Kassenärztlicher Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und städtischem Krankenhaus den neuen Standort. Die neuen Räumlichkeiten im Hauptgebäude sind dabei zur ersten Portalpraxis im Hochsauerland geworden.
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Wenn die Praxen geschlossen sind: Patientenservice 116 117 – die Notdienst-Hotline in Westfalen-Lippe
Erreichbarkeit verbessert, Wartezeit verringert – die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat den Ärztlichen Bereitschaftsdienst gerade neu organisiert. Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Spelmeyer: „Schon nach wenigen Wochen zeigt sich: Das war die richtige Entscheidung.“ – Aber was ist genau ein Notfall und wo rufe ich konkret an, wenn ich akut ärztliche Hilfe oder einen medizinischen Ratschlag brauche?