Pflegeheim (Praxisnetze)
Pflegeheim (Praxisnetze)
Der Vertrag zur Versorgung von Pflegeheimbewohnern durch Praxisnetze ist eine Vereinbarung auf der Basis des § 73a SGB V zur Weiterentwicklung der Strukturen bei der Versorgung von Pflegeheimbewohnern in den Regionen Bünde, Lippe, Marl, Münster, Siegen und Unna. Mitglieder von teilnehmenden Praxisnetzen können diesem Vertrag beitreten.
Grundlage: | Vertrag gemäß § 73a SGB V zur Weiterentwicklung der Strukturen bei der Versorgung von Pflegeheimbewohnern in den vertraglich genannten Regionen |
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Betrifft folgende Leistungen: | SNR 93541 bis 93549, die vom jeweiligen Praxisnetz elektronisch abgerechnet werden. |
Antragsberechtigt: | Niedergelassene Vertragsärzte und bei niedergelassenen Vertragsärzten angestellte Ärzte |
Fachliche Anforderungen: | Mitgliedschaft in einem Praxisnetz in den vertraglich genannten Regionen |
Stand: | 01.01.2022 |
Formulare
Die Teilnahmeerklärung erhalten Sie über das Sekretariat des Praxisnetzes, in dem Sie Mitglied sind. (Diese ist bei dem Sekretariat des Ärztenetzes einzureichen)
Vertrag nach § 73a SGB V zur Weiterentwicklung der Strukturen bei der Versorgung von Pflegeheimbewohnern in den Regionen Bünde, Lippe, Marl, Münster und Unna
Die KVWL hat in enger Abstimmung mit den beteiligten Praxisnetzen zum 01.07.2014 einen Vertrag zur Weiterentwicklung der Strukturen bei der Versorgung von Pflegeheimbewohnern in den o. g. Regionen vereinbart. Der Vertrag gilt für alle Krankenkassen, wobei die teilnehmenden Betriebskrankenkassen (Beitrittsverfahren) der Anlage 8 zu entnehmen sind.