Pflegeheim (Praxisnetze)
Der Vertrag zur Versorgung von Pflegeheimbewohnern durch Praxisnetze ist eine Vereinbarung auf der Basis des § 140a SGB V zur Weiterentwicklung der Strukturen bei der Versorgung von Pflegeheimbewohnern in den Regionen Bielefeld, Bünde, Lippe, Marl, Münster, Siegen und Unna. Mitglieder von teilnehmenden Praxisnetzen können diesem Vertrag beitreten.
Grundlage: | Vertrag gemäß § 140a SGB V zur Weiterentwicklung der Strukturen bei der Versorgung von Pflegeheimbewohnern in den vertraglich genannten Regionen |
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Betrifft folgende Leistungen: | SNR 93541 bis 93549, die vom jeweiligen Praxisnetz elektronisch abgerechnet werden. |
Antragsberechtigt: | Niedergelassene Vertragsärzte und bei niedergelassenen Vertragsärzten angestellte Ärzte |
Fachliche Anforderungen: | Mitgliedschaft in einem Praxisnetz in den vertraglich genannten Regionen |
Stand: | 01.01.2025 |
Formulare
Die Teilnahmeerklärung erhalten Sie über das Sekretariat des Praxisnetzes, in dem Sie Mitglied sind. Diese ist bei dem Sekretariat des Ärztenetzes einzureichen.
Vertrag nach § 140a SGB V zur Weiterentwicklung der Strukturen bei der Versorgung von Pflegeheimbewohnern in den Regionen: Bielefeld, Bünde, Lippe, Marl, Münster, Siegen und Unna