Pflegeheim (Praxisnetze)

Der Vertrag zur Versorgung von Pflegeheimbewohnern durch Praxisnetze ist eine Vereinbarung auf der Basis des § 140a SGB V zur Weiterentwicklung der Strukturen bei der Versorgung von Pflegeheimbewohnern in den Regionen Bielefeld, Bünde, Lippe, Marl, Münster, Siegen und Unna. Mitglieder von teilnehmenden Praxisnetzen können diesem Vertrag beitreten.

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