Auslegepflichtige Gesetze
Im folgenden finden Sie eine Auflistung der Gesetze, die jeder Arzt als Arbeitgeber in seiner Praxis auslegen muß. Die Berufsgenossenschaften überprüfen die Auslage dieser Vorschriften bei Praxisbegehungen regelmäßig.
Sie können die entsprechenden Gesetze auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und der Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege herunterladen.
Auslegepflichtige oder auslagepflichtige Gesetze und Arbeitnehmerschutzvorschriften für alle Arztpraxen:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz [AGG]
- Arbeitsgerichtsgesetz [ArbGG]
Auszug: § 61 b Klage wegen Benachteiligung
(auslegepflichtig, bei mehr als 5 Mitarbeitern) - Arbeitszeitgesetz [ArbZG]
- Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]
Arbeitsrechtliche Vorschriften, Auszug zum Dienstvertrag,
§ 611 - § 630 (auslegepflichtig, bei mehr als 5 Mitarbeitern) - Jugendarbeitsschutzgesetz [JArbSchG]
(auslegepflichtig, sobald ein Jugendlicher beschäftigt wird) - Mutterschutzgesetz [MuSchG]
(auslegepflichtig, bei mehr als 3 beschäftigten Frauen) - Sozialgesetzbuch (SGB) VII
Gesetzliche Unfallversicherung, Auszug § 15 Unfallverhütungsvorschriften,
§ 138 Bekanntgabe der Unfallversicherungsträger und deren Anschrift - Unfallverhütungsvorschrift - UVV
- Verordnung über Arbeitsstätten