Ukrainische Vertriebene
Erstuntersuchung in Landesaufnahmen und auf kommunaler Ebene
Für die medizinische Erstversorgung der Geflüchteten aus der Ukraine sowie zum Ausschluss von übertragbaren Krankheiten haben wir einen eigenständigen Vertrag mit dem Land NRW und der KV Nordrhein geschlossen. Dieser Vertrag tritt zum 12. April in Kraft und wurde zuletzt zum 01.01.2023 geändert.
Vertrag über die Durchführung der Erstuntersuchung ukrainischer Vertriebener in Landesaufnahmen und auf kommunaler Ebene
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Lesefassung: Vertrag
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Änderungsvereinbarung
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Vertrag Ukrainische Vertriebene: 2. Änderungsvereinbarung
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Vertrag
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Anlage 1Vergütung ärztliche Leistungen
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Anlage 2bTeilnahmeantrag für an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte der KV Westfalen-Lippe
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Anlage 2dTeilnahmeantrag für nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte der KV Westfalen-Lippe
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Anlage 3aErklärung zur Abrechnung Leistungen Vertrag
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Anlage 3bErklärung zur Abrechnung nach § 4 AsylbLG für Nicht-Vertragsärzte in Landeseinrichtungen
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Anlage 4aNamensliste Erstuntersuchung
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Anlage 4bNamensliste Impfungen
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Anlage 4cNamensliste Tbc-Ausschluss
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Anlage 4dNamensliste Röntgenaufnahme (Tbc-Ausschluss)
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Anlage 5aListe Landeseinrichtungen in NRW
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Anlage 6Empfehlungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur freiwilligen Erstuntersuchung und Impfung von aus der Ukraine geflüchteten Menschen
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Anlage 7Muster BefundbogenMuster Befundbogen
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Anlage 8Rechnungslegung
Weiterführende Infomationen
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Hilfe-TickerWichtige Informationen zur medizinischen Versorgung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen
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News-Beitrag zur Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine vom 06.04.2022Vertrag mit dem Land NRW steht +++ Bitte um Teilnahme!