Terminservicestelle für Mitglieder

Die Kassenärztlichen Vereinigungen bieten mit ihren Terminservicestellen (TSS) eine wichtige Unterstützung für Praxen und gesetzlich Versicherte.
Auf Grundlage des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (§ 75 Abs. 1a SGB V) vermitteln die Terminservicestellen Termine bei Fachärzten und Psychotherapeuten sowie bei Haus- und Kinderärzten.
Für Praxen bietet der Terminservice zahlreiche Vorteile:
Für einen durch die Terminservicestelle (TSS) vermittelten Termin wird eine extrabudgetäre Vergütung sowie Zuschläge gezahlt.
Freie Termine können problemlos und unkompliziert angeboten werden. Bei Bedarf ist es für Haus- und Kinderärzte sogar möglich, Termine für Patienten in anderen Praxen zu buchen. Wie das genau funktioniert, erklärt unsere Anleitung zur Erstellung und Verwaltung von Terminen.
Dies entlastet nicht nur die Praxisinhaber, sondern auch das gesamte Praxisteam im oft herausfordernden Arbeitsalltag. Die Nutzung der Software ist kostenfrei. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Akuttermine mit Mein Arzt Akut direkt auf der eigenen Praxishomepage anzubieten.
Die Meldung freier Termine gilt für alle Vertragsärzte mit direktem Patientenkontakt. Wir empfehlen, ein bis zwei Termine pro Woche zur Verfügung zu stellen.
Der Vermittlungsauftrag bezieht sich auf gesetzlich krankenversicherte Bürger, die eine dringliche Überweisung mit einer entsprechenden Kennzeichnung haben. Diese Kennzeichnung erfolgt in Form eines zwölfstelligen Vermittlungscodes und obliegt allein dem überweisenden Arzt.
Für Augenärzte, Gynäkologen, Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte ist keine Überweisung notwendig. Eine Terminvermittlung erfolgt aber ebenfalls über die Terminservicestelle.
Die Meldung freier Termine gilt für alle Psychotherapeuten mit direktem Patientenkontakt. Wir empfehlen, ein bis zwei Termine pro Woche zur Verfügung zu stellen.
Die Terminservicestelle vermittelt Termine für die psychotherapeutische Sprechstunde, eine sich gegebenenfalls anschließenden Akutbehandlung oder zeitnah erforderliche probatorische Sitzung. Dabei ist die Vermittlung der Sprechstunde über die Terminservicestelle für den Patienten an keinerlei Voraussetzungen gebunden. Ein Überweisungsvorbehalt gilt zum Beispiel nicht. Die Vermittlungsfrist beträgt eine Kalenderwoche, die gesamte Wartezeit auf den Termin bei der psychotherapeutischen Sprechstunde sowie zeitnah erforderlichen Probatorik bis zu vier Wochen, bei der Akutbehandlung zwei Wochen.
Die Terminvermittlung der 116117 unterscheidet bei den angebotenen Terminen unter anderem nach der Dringlichkeit, mit der ein Patient einen Termin benötigt. Wenn sie einen Termin anlegen, können sie selbst festlegen für welche Patienten-Dringlichkeit ihr Termin gelten soll.
Der 116117 Terminservice unterscheidet vier Dringlichkeiten:
- Akut: Diese Dringlichkeit gilt ausschließlich für Fälle, bei denen sich Patienten mit akuten Gesundheitsproblemen online über das Patienten-Navi oder telefonisch an die 116 117 wenden und für die medizinische Ersteinschätzung ergibt, dass sie dringend innerhalb von 24 Stunden eine Praxis aufsuchen sollten. Eine Überweisung für einen als akut gekennzeichneten Termin ist nicht vorgesehen!
- PT-Akutbehandlung: Diese Dringlichkeit ist nur für eine Psychotherapeutische Akutbehandlung vorgesehen. Der Termin soll innerhalb von zwei Wochen stattfinden.
- Dringend: Der Termin soll innerhalb von fünf Wochen stattfinden.
- Nicht dringend: Der Termin soll innerhalb einer angemessenen Frist stattfinden. Die Suche des 116117 Terminservice zeigt drei Monate.
Beispiele:
Sie bieten Termine innerhalb Ihrer Akutsprechstunde an. Daher möchten Sie, dass nur Patienten mit einem akuten Anliegen zu Ihnen kommen. In diesem Fall wählen Sie die Dringlichkeit "Akut" aus.
Sie bieten einen Termin für alle Patienten an, die ein Anliegen haben - egal ob es sich um einen Akutfall oder um eine Routineuntersuchung handelt. In diesem Fall wählen Sie alle angebotenen Dringlichkeiten aus.
Hinweis: Wenn Sie einen Termin für eine psychotherapeutische Behandlung anbieten, können Sie die Dringlichkeit nicht selber festlegen, da diese durch den Gesetzgeber festgelegt wurde. Zu Informationszwecken werden diese Ihnen jedoch angezeigt.
Die Dringlichkeit, mit der ein Patient einen Termin benötigt, kann folgendermaßen festgelegt werden:
- durch den auszustellenden Arzt (Dringend/Nicht dringend)
- durch den Gesetzgeber (psychotherapeutische Behandlungen)
- online durch das Patienten-Navi oder durch geschulte Mitarbeiter der 116117 / Terminservicestelle (Akut)
Im Falle einer medizinischen Indikation kann ein Mitarbeiter einer Terminservicestelle die benötigte Dringlichkeit eines Termins anpassen. Einem Patienten wird diese Möglichkeit nicht geboten. Wenn möglich hinterlegen sie bei einem Termin für mehr Flexibilität bei der Buchung alle Dringlichkeitsstufen.
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Anleitungen
zur Erstellung und Verwaltung von Terminen