Terminservicestelle für Mitglieder

Callcenter-Agent des Patientenservices 116 117
© AnnaStills | Adobe Stock

Die Kassenärztlichen Vereinigungen bieten mit ihren Terminservicestellen (TSS) eine wichtige Unterstützung für Praxen und gesetzlich Versicherte.

Auf Grundlage des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (§ 75 Abs. 1a SGB V) vermitteln die Terminservicestellen Termine bei Fachärzten und Psychotherapeuten sowie bei Haus- und Kinderärzten.



Für Praxen bietet der Terminservice zahlreiche Vorteile:

Für einen durch die Terminservicestelle (TSS) vermittelten Termin wird eine extrabudgetäre Vergütung sowie Zuschläge gezahlt.

Freie Termine können problemlos und unkompliziert angeboten werden. Bei Bedarf ist es für Haus- und Kinderärzte sogar möglich, Termine für Patienten in anderen Praxen zu buchen. Wie das genau funktioniert, erklärt unsere Anleitung zur Erstellung und Verwaltung von Terminen

Dies entlastet nicht nur die Praxisinhaber, sondern auch das gesamte Praxisteam im oft herausfordernden Arbeitsalltag. Die Nutzung der Software ist kostenfrei. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Akuttermine mit Mein Arzt Akut direkt auf der eigenen Praxishomepage anzubieten.

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