Abrechnung und Vergütung

Terminvermittlung durch die Terminservicestellen

Extrabudgetäre Vergütung plus Zuschlag:
Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten erhalten alle Untersuchungen und Behandlungen in dem Quartal bei einem Versicherten (Arztgruppenfall) extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet, wenn der Termin durch eine Terminservicestelle vermittelt wird – online, via App oder telefonisch.

Zusätzlich wird ein zeitgestaffelter, extrabudgetärer Zuschlag von 100, 80 oder 40 Prozent zur Versicherten-, Grund- bzw. Konsiliarpauschale gezahlt:
 

Buchstabe Zeitraum ab Kontaktaufnahme
des Versicherten
bei der TSS bis zum Behandlungstag
Zuschlag auf die
jeweilige altersgruppenspezifische
Versicherten-, Grund-bzw. Konsiliarpauschale
A Termin spätestens am Folgetag (Akutfall)* 200 Prozent
B Termin spätestens am 4. Tag 100 Prozent
C Termin spätestens am 14. Tag 80 Prozent
D Termin spätestens am 35. Tag 40 Prozent

* Der Zuschlag von 200 Prozent wird nur gewährt, wenn der Patient die 116117 kontaktiert und die dortige Ersteinschätzung die Dringlichkeit der Behandlung bestätigt hat.

Terminvermittlung durch den Hausarzt

15 Euro für Hausärzte:
Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte erhalten 15 Euro (131 Punkte), wenn sie für einen Patienten einen dringenden Termin bei einem Facharzt – dies kann auch ein Kinder- und Jugendmediziner mit einem fachärztlichen Schwerpunkt (EBM-Abschnitte 4.4 oder 4.5) sein – oder bei einem Psychotherapeuten vereinbaren. Dies gilt auch in der hausarztzentrierten Versorgung, sofern die Terminvermittlung nicht Gegenstand des Selektivvertrages ist.

Extrabudgetäre Vergütung plus Zuschlag für Fachärzte:
Fachärzte und Psychotherapeuten, die den Termin bereitstellen, erhalten alle Untersuchungen und Behandlungen in dem Quartal bei einer Versicherten oder einem Versicherten (Arztgruppenfall) extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet.

So rechnen Praxen ab

Zur Abrechnung der Zuschläge gibt es für jede Arztgruppe nur eine Gebührenordnungsposition (GOP) – egal, ob der Termin durch eine Terminservicestelle oder einen Hausarzt vermittelt wurde. Die GOP wird jeweils mit dem Buchstaben A, B, C oder D gekennzeichnet, je nachdem, welcher Zuschlag gewährt wird. Zusätzlich wird der Abrechnungsschein unter „Vermittlungsart“ als „TSS-Terminfall“, „TSS-Akutfall" oder „HA-Vermittlungsfall“ gekennzeichnet.

Offene Sprechstunde

Grundversorgende und der wohnortnahen Patientenversorgung zugehörige Fachärzte bieten fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung an – bei vollem Versorgungsauftrag, sonst anteilig. Konkret sind dies die Fachgruppen der EBM-Kapitel 6, 7, 8, 9, 10, 14, 16, 18, 21 und 26.

Diese Fachärzte müssen offene Sprechstunden anbieten:
Augenärzte / Chirurgen / Gynäkologen / HNO- Ärzte / Hautärzte / Kinder- und Jugendpsychiater / Nervenärzte / Neurologen / Neurochirurgen / Orthopäden / Psychiater / Urologen

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