Sprechstundenbedarf

Bitte beachten Sie folgenden Hinweise:

Apotheken dürfen Rezepturen und Defekturen nur noch mit Patientenbezug herstellen und abgeben. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht nun in einem Urteil bestätigt.

Bitte beachten Sie, dass Rezepturen jetzt nicht mehr als SSB beliefert werden können. Sobald wir Informationen zu Alternativen und zum weiteren Vorgehen haben, werden wir Sie informieren.

Glukosetoleranztest – Fertigarzneimittel über SSB beziehbar: In Abstimmung mit den gesetzlichen Krankenkassen und ihren Verbänden sind Fertigprodukte zur oralen Anwendung über den Sprechstundenbedarf verordnungsfähig. Bitte beachten Sie dabei die Wirtschaftlichkeit der Verordnung. Eine Verordnung auf den Namen des Patienten ist nicht möglich.

(Stand der Information: September 2026)

Sachverzeichnis über Sprechstundenbedarf (SSB)

Das Sachverzeichnis bietet Ihnen einen schnellen Zugriff auf die über SSB verordnungsfähigen Produkte. Neben der grundsätzlichen Feststellung der Verordnungsfähigkeit werden Beispiele aufgeführt, um Ihnen die Handhabung zu erleichtern. Schreiben Sie uns Ihre Anmerkungen und Ergänzungen zum SSB: E-Mail

Aufgrund von möglichen Preisänderungen im Bereich der medizinischen Gase empfehlen wir Ihnen, die bestehenden Verträge zu prüfen und ggf. zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.

Eine aktualisierte Übersicht von wirtschaftlichen Produkten im Sprechstundenbedarf finden Sie unter den wichtigen Dokumenten zum Herunterladen:

Ihr Kontakt bei Fragen