Wirtschaftlichkeitsprüfung

Richtgrößen-, Durchschnittswerte- und Einzelfallprüfung

Im GKV-System dürfen Vertragsärztinnen und -ärzte nur medizinisch wirtschaftliche Leistungen erbringen und verordnen. Die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit verordneter Leistungen erfolgt in Westfalen-Lippe durch drei verschiedene Prüfarten. In allen Prüfverfahren besitzen Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.

Drei Prüfarten

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