Mammographie-Screening
Strukturierte Programme zur Früherkennung des Mammakarzinoms
Brustkrebs ist in Deutschland die häufigste Krebskrankheit bei Frauen. Etwa zehn Prozent aller Frauen erkranken im Laufe ihres Lebens daran, die meisten nach dem 50. Lebensjahr. Strukturierte Programme zur Früherkennung des Mammakarzinoms eröffnen 50- bis 75-jährigen Frauen die Möglichkeit, alle zwei Jahre an einer systematischen Brustkrebsvorsorge teilzunehmen. Voraussetzungen dafür sind eine hohe Qualität des Programms und eine hohe Teilnahmequote.
Das Mammographie-Screening setzt neue Standards der Qualitätssicherung in der medizinischen Regelversorgung in Deutschland. Es umfasst alle Ebenen des Versorgungsbereiches: von der schriftlichen Einladung, über die Untersuchung und die Durchführung der Abklärungsdiagnostik bis zur Diagnosestellung und Überleitung in die Therapie.
Höhere Altersgrenze ab 1. Juli 2024
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die Altersgrenze für das Mammographie-Screening-Programm, das Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre angeboten wird, auf 75 Jahre anzuheben. Insgesamt bedeutet die Erweiterung der oberen Altersgrenze eine bundesweite Zunahme um 2,5 Millionen anspruchsberechtigte Frauen. Deshalb möchten wir Sie über das weitere Vorgehen informieren.
Bevor diese neue Altersgruppe ab 70 Jahren automatisch eine Einladung mit Terminvorschlag in einer wohnortnahmen Screening-Einheit erhalten kann, sind umfangreiche Vorbereitungen und Anpassungen des derzeitigen Angebots notwendig. Dazu gehört unter anderem, dass vorerst für Frauen zwischen 70 und 75 Jahren zunächst eine sogenannte Selbsteinladung vorgesehen ist. Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren können ab 1. Juli 2024 bei der Zentralen Stelle Westfalen-Lippe einen Mammographie-Termin vereinbaren und erhalten dann auf dem Postweg ihre Einladung.
- persönliche Einladung aller anspruchsberechtigten Frauen bzw. Selbstanmeldung
- verpflichtende Doppelbefundung aller Mammographie-Aufnahmen
- kontinuierliche Qualitätssicherung aller Teilschritte
Die geringe Prävalenz beim Mammographie-Screening erfordert eine besondere Qualifikation der befundenden Ärzte. Im Gegensatz zur kurativen Mammographie ist im Screening mit wenigen Verdachtsfällen bei den untersuchten Frauen zu rechnen. Zudem ist eine andere Tumorstadienverteilung zu erwarten. Diese programmtypischen Rahmenbedingungen erfordern ein anderes Vorgehen in der Interpretation von Screening-Aufnahmen. Befundende Ärztinnen und Ärzte müssen daher im regelmäßigen Turnus spezielle Fortbildungen absolvieren und Fallsammlungen beurteilen.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) wurde zum 01.07.2024 dahingehend angepasst, dass die Leistungen des Mammographie-Screenings (Abschnitt 1.7.3 des EBM) auch in der Übergangsphase, in der sich die Frauen jenseits von 69 Jahren selbst für das Screening anmelden können, berechnungsfähig sind.
Damit die längere Teilnahmemöglichkeit und die Selbstanmeldungsoption publik werden, bietet der G-BA seit dem 1. Januar 2024 eine Informationsbroschüre an – digital und als Printprodukt zur Auslage beispielsweise in Arztpraxen und Screening-Einheiten.
Zudem stellt der G-BA eine Entscheidungshilfe mit näheren Informationen zu den Inhalten und dem Ablauf des Mammographie-Screenings bereit:
Frequenzregelung
- Pro Jahr muss ein Arzt die Mammographien von mindestens 5.000 Frauen befunden.
- Kann diese Forderung nicht erfüllt werden, müssen im darauf folgenden Jahr die Aufnahmen von 3.000 Frauen unter Supervision befundet werden.
- Der Nachweis ist ein Jahr nach Aufnahme der Tätigkeit im Screening-Programm zu erbringen.
Besondere Qualifikation wird auch von den programmverantwortlichen Ärzten erwartet. Unter ihrer Anleitung und Aufsicht werden die Screening-Aufnahmen erstellt, die obligate Doppelbefundung organisiert und im Rahmen der Abklärungsdiagnostik (Assessment) die Diagnosesicherung vorgenommen. Neben speziellen Fortbildungsveranstaltungen und der regelmäßigen Beurteilung einer Fallsammlung wird von diesen Ärzten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit im Screening-Programm eine nachgewiesene vierwöchige Tätigkeit in einem Referenzzentrum erwartet. In dieser Zeit müssen sie unter anderem die Screening-Aufnahmen von 3.000 Frauen beurteilen.
Grundlage für die Auswahl der am Screening-Programm teilnehmenden Ärzte ist ein öffentliches Ausschreibungsverfahren. Jeder interessierte Radiologe oder Gynäkologe, der über die Fachkunde im Strahlenschutz und die fachlichen Voraussetzungen sowohl für die Durchführung der kurativen Mammographie als auch für die Durchführung von Ultraschalluntersuchung der Brust verfügt, kann sich als programmverantwortlicher Arzt für eine Screening-Region bewerben. Idealerweise tut er dies zusammen mit einem von ihm ausgewählten Team an kooperierenden Ärzten und radiologischen Fachkräften. Hierzu ist ein detailliertes Konzept einzureichen, in dem die fachlichen Voraussetzungen des Arztes und seines Teams sowie die geplante beziehungsweise bereits vorhandene Praxis- und apparative Ausstattung dargestellt wird.
Die Kassenärztliche Vereinigung wählt die Bewerberinnen und Bewerber nach Eignung und räumlicher Zuordnung für die Versorgung der anspruchsberechtigten Frauen aus und erteilt diesen im Einvernehmen mit den Verbänden der Krankenkassen auf Landesebene eine Genehmigung. Die Genehmigung ist mit der Auflage verbunden, dass der Arzt innerhalb von höchstens neun Monaten die für den Screening-Betrieb erforderlichen spezifischen fachlichen Qualifikationen (z. B. Fortbildungsveranstaltung, Tätigkeit in einem Referenzzentrum) erwirbt. Außerdem muss er nachweisen, dass die im Bewerbungskonzept beschriebenen baulichen und apparativen Maßnahmen realisiert sind. Ist dies erfolgt, kann mit der Übernahme des Versorgungsauftrages begonnen werden.
Vor dem Start jeder Screening-Einheit überprüft die Kooperationsgemeinschaft Mammographie die Screening-Einheiten einschließlich des Fachpersonals und der organisatorischen Strukturen. Um einen Versorgungsauftrag übernehmen zu können, muss die Screening-Einheit durch die Kooperationsgemeinschaft auf Grundlage der von ihrem Beirat verabschiedeten Zertifizierungsprotokolle zertifiziert sein. Der Beirat ist paritätisch besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern der Krankenkassen und der Ärzteschaft.
Die „Kooperationsgemeinschaft Mammographie in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung“ ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie wurde zum 1. August 2003 von den Spitzenverbänden der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unter anderem mit dem Ziel gegründet, das flächendeckende Mammographie-Screening-Programm in Deutschland zu koordinieren und zu evaluieren.