Zweitmeinung

Praxisstart - Dr. Mara Kouki
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Als gesetzlich versicherter Patient haben Sie das Recht, sich vor bestimmten geplanten Operationen eine zweite ärztliche Meinung einzuholen. Dieser Anspruch ist im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz verankert.

Das Zweitmeinungsverfahren ist Teil einer bundesweiten Regelung und wird in Westfalen-Lippe über die KVWL organisiert und umgesetzt. 

Wichtig zu wissen