KVWL veröffentlicht Liste mit Impfpraxen: Zweitimpfung aller Patienten ohne festen Hausarzt ist sichergestellt!

Betriebsarzt impft junge Frau
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Dortmund, 09.09.2021. Bis Ende September schließen die Impfzentren in Westfalen-Lippe ihre Tore. Durch den empfohlenen Abstand von drei bis sechs Wochen zwischen Erst- und Zweitimpfung bei den mRNA-Impfstoffen können Patient*innen, die jetzt ihre Erstimpfung in einem Impfzentrum erhalten, dort nicht mehr ihre Zweitimpfung bekommen. In der Regel werden Patient*innen von ihren Hausärzt*innen bzw. Kinderärzt*innen mit einer Zweitimpfung versorgt. Für den Fall, dass Patient*innen keinen festen Hausarzt haben, hat die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe eine Liste von Praxen veröffentlicht, die Zweitimpfungen auch für diese Gruppe anbieten. Die ständig aktualisierte Liste finden Interessierte unter www.corona-kvwl.de/zweitimpfung.

Nach Eingabe der Postleitzahl werden alle Praxen vor Ort angezeigt, die sich dazu bereit erklärt haben, auch praxisfremde Patient*innen bei Bedarf zu impfen. Wer keinen festen Haus- oder Kinderarzt hat und einen Termin für eine Zweitimpfung vereinbaren möchte, kann sich direkt an eine der aufgeführten Praxen wenden. Um die Arbeitsabläufe in den Praxen zu erleichtern, sollten Impfwillige unbedingt daran denken, die erforderlichen Unterlagen (Impfpass bzw. Nachweis der Erstimpfung, Aufklärungsmerkblatt, Anamnese- und Einwilligungsbogen) ausgefüllt zur Zweitimpfung mitzubringen. ms

KVWL-Pressestelle