„Zeit für die Rente“
KVWL fordert Reform der Zulassungsverordnung
Dortmund, 22.12.2025 – Sie ist 68 Jahre alt – und längst nicht mehr zeitgemäß: die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV). Die gesetzlichen Regelungen aus dem Jahre 1957 sorgen bei Zulassungs- und Anstellungsverfahren für ausufernde Bürokratie-Aufwände, die eine erhebliche Belastung aller Beteiligten zur Folge haben. Die Kassenärztliche Vereinigung (KVWL) fordert daher dringend eine Reform der Verordnung. Dr. Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der KVWL, findet deutliche Worte.
„Bei der Ärzte-ZV ist es höchste Zeit für die Rente! Sie ist schlicht überaltert und muss dringend reformiert werden. Sie fördert die Niederlassung nicht, sondern behindert sie eher. Die bürokratischen Aufwände kosten Zeit, wirken abschreckend, lähmen das Tagesgeschäft und sorgen für berechtigten Frust bei unseren Mitgliedern und innerhalb der Verwaltung. Als KVWL haben wir alle Ausschuss-Vorsitzenden in Westfalen-Lippe zum Thema Entbürokratisierung eingeladen, um mit ihnen zu besprechen, welche Maßnahmen sinnvoll und möglich sind. Das hat jedoch leider seine Grenzen. Denn wir befinden uns hier in einem sehr engen gesetzlichen Korsett – das muss dringend aufgebrochen werden“, erklärt Dr. Dirk Spelmeyer.
Starre Vorgaben für Ärzte, unzumutbare Prozesse
Durch starre Vorgaben gehe beispielsweise bei einer Praxisübergabe nicht selten wertvolle Zeit verloren. Antragsstellende, insbesondere größere Praxisgemeinschaften, müssten aus Gründen des Datenschutzes zudem oft dieselben Unterlagen mehrfach einreichen. Solche und weitere Hindernisse seien der Nährboden für langwierige und unzumutbare Prozesse.
Die Zulassungsausschüsse behandeln inzwischen auch viele sogenannte gebundene Entscheidungen. Das heißt, wenn ein Antrag vollständig ist und alle Voraussetzungen erfüllt sind, muss der Ausschuss dem Antrag folgen. Dennoch müssen diese Entscheidungen in einer formellen Sitzung getroffen werden.
Einfacher Zugang zur ambulanten Versorgung ist überfällig
Dr. Spelmeyer deutlich: „Wir erwarten von der Politik, dass das Zulassungsrecht kurzfristig vereinfacht wird! Damit die Niederlassung attraktiv bleibt. Die KVWL versucht ihren Spielraum zur Entbürokratisierung zu nutzen, der aber sehr begrenzt ist. Darum ist hier der Gesetzgeber gefragt, damit wir den aktuellen und künftigen Mitgliedern eine schnelle, versorgungsgerechte Entscheidung ermöglichen können. Wir setzen uns vor allem dafür ein, dass gebundene Entscheidungen wie Nachbesetzungen oder Anstellungsanträge in nicht gesperrten Planungsbereichen durch die Vorsitzenden des Zulassungsausschusses entschieden werden können – und dass nicht mehr der gesamte Ausschuss befinden muss. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Wir brauchen endlich einen bürokratiearmen, schnellen und komfortablen Zugang zur ambulanten Versorgung, das ist überfällig!"
Zulassungsausschüsse entscheiden über die Art und den Umfang der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung. Sie sind Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung und setzen sich paritätisch aus Vertretern der Ärzte/Psychotherapeuten und Vertretern der Landesverbände der Krankenkassen zusammen. Die Geschäftsstellen sind im Hause der KVWL. Für Westfalen-Lippe sind vier ärztliche Zulassungsausschüsse und ein Zulassungsausschuss für Psychotherapie zuständig.
Mit ihren Reformvorschlägen ist die KVWL im Dialog mit der Landes- und Bundespolitik. Das Thema ist zudem Teil des Bausteins "Bessere Rahmenbedingungen für eine gezieltere Patientenversorgung" des Positionspapiers „Baustein für Baustein – ein starkes Fundament für die ambulante Versorgung der Zukunft“: