Klarstellung des BMG zur Einführung der eAU und zum Test des eRezeptes

AU in Papierform vs. elektronische Darstellung
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Das BMG hat in einem Schreiben an die Gesellschafter der Gematik, so auch an die KBV, klargestellt, dass die Einführung der eAU und die Tests des eRezeptes nicht gestoppt sind. 

Einführung eAU

Der Roll-Out der ersten eAU-Stufe – die Übertragung der eAU aus den Arztpraxen an die Krankenkassen – laufe bereits und solle wie geplant bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen sein, so das BMG. An den bisherigen Vorgaben für Arztpraxen ändert sich nichts.

  • Die Praxen, die über die technische Ausstattung für die eAU verfügen, übermitteln die AU-Daten digital an die zuständige Krankenkasse.
  • Die Praxen, die über das eAU-Modul des PVS, aber noch nicht über den erforderlichen KIM-Dienst verfügen, drucken eine mittels Stylesheet erzeugte papiergebundene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus und händigen diese dem Patienten aus.
  • Die Praxen, die noch nicht über die technische Ausstattung für die eAU verfügen, können längstens bis zum 30.06.2022 das Muster 1 der Vordruckvereinbarung oder das Blankoformularbedruckungs-Verfahren verwenden.

Die zum 1. Juli 2022 geplante Einführung der zweiten Stufe der eAU wurde vom BMG und Bundesministerium für Arbeit und Soziales gestoppt, um zusätzliche Testerfahrungen sammeln und die Anwendung optimieren zu können. Die zweite Stufe, das Arbeitgeberverfahren, soll nun zum 1. Januar 2023 verbindlich eingeführt werden.

Test eRezept

Die Testphase des eRezeptes soll intensiv weitergeführt werden. Die Akquise der Feldtestteilnehmer erfolgt über die Softwarehäuser. Wenn Sie Interesse haben, an dem eRezept-Test teilzunehmen, sprechen Sie bitte Ihr Softwarehaus an. Sobald die für die Testphase festgelegten Qualitätskriterien erreicht sind, erfolgt der schrittweise Rollout der Anwendung. Das genaue Verfahren zum Rollout wird noch festgelegt.

Das BMG betont, dass es Wert darauf legt, dass Anwendungen nur ausreichend erprobt in den flächendeckenden Rollout gehen. Zudem solle der jeweilige konkrete Mehrwert sowie die Nutzerakzeptanz im Blick behalten werden.