Untersuchungen ukrainischer Geflüchteter gesichert: KVWL und KVNO schließen Vertrag mit Land NRW

Symbolische Darstellung Gefluchteter umschlossen von Helfenden Händen
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Dortmund/Düsseldorf (KVWL / KVNO, 12.04.2022). Nach intensiven Verhandlungen ist es der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und der KV Nordrhein (KVNO) gelungen, einen eigenständigen und landeseinheitlichen Vertrag mit dem Land NRW abzustimmen. KVWL-Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Spelmeyer und Dr. med. Frank Bergmann (KVNO) freuen sich über die Einigung: „Das ist eine gute Nachricht für die aus dem Krieg in der Ukraine zu uns geflüchteten Menschen. Die Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein-Westfalen stehen bereit, um den Menschen zu helfen.“ Die Vereinbarung über die durch das Land finanzierten Leistungen gilt zusätzlich zum Asylbewerberleistungsgesetz und tritt am 12. April in Kraft.

Vertragspartner auf Landesseite sind das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) sowie das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI). Land und Kassenärztliche Vereinigungen regeln in ihrem Kontrakt konkret zum Beispiel die Durchführung der freiwilligen ärztlichen Erstuntersuchung. Diese umfasst einen Gesundheitscheck und die Untersuchung auf übertragbare Krankheiten. Auch erhalten die Geflüchteten das Angebot, sich gegen diverse Krankheiten impfen zu lassen.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sagt: „Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit dem MKFFI und den Kassenärztlichen Vereinigungen eine Vereinbarung zu sehr guten, ergänzenden Angeboten für medizinische Erstuntersuchungen für die geflohenen Menschen gefunden haben. Damit dürfen die koordinierenden Impfeinheiten ab dem 12. April 2022 Gesundheitschecks und weitere Impfangebote für ukrainische Flüchtlinge organisieren. Ich bin froh, dass wir so die Kreise und kreisfreien Städte nicht nur finanziell unterstützen können.“ Integrations- und Flüchtlingsminister Joachim Stamp betont: „Mit dieser Vereinbarung senden wir ein starkes Signal der Solidarität. Wir unterstützen die Vertriebenen aus der Ukraine und ermöglichen den vielen Familien, zumeist Frauen und Kinder, dass sie sich um ihre Gesundheit kümmern können, sich beraten lassen und zur Ruhe kommen. Gleichzeitig entlastet das Land die Kommunen damit finanziell und organisatorisch.“

Covid-Impfungen sind nicht Bestandteil der Vereinbarung; sie werden durch die koordinierenden Covid-Impfeinheiten (KoCI) der Städte und Kreise organisiert. Dieses Impfangebot ist für die Menschen aus der Ukraine wichtig, weil sie in der Regel keinen vollständigen Impfschutz haben, da die verwendeten Impfstoffe hier oft nicht anerkannt sind. – akw/sk

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