Keine Angst vor Praxisbegehungen am 12.03.2025

Wenn sich die Behörde ankündigt: Tipps für die professionelle Kooperation mit den Überwachungsbehörden

Termin(e)

  • Fortbildung

    12.03.2025

    15:00 - 18:00 Uhr

    Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
    Ärztehaus Dortmund
    Robert-Schimrigk-Str. 4-6
    44141 Dortmund

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    Fortbildung

Die infektionshygienische Überwachung in der Arztpraxis wird vom zuständigen Gesundheitsamt auf Basis von gesetzlichen Vorgaben (§ 23 Abs. 6 IfSG - Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit dem § 17 ÖGDG -Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW) umgesetzt.

Die vor-Ort-Begehung kann zuweilen ein unbehagliches Gefühl hervorrufen, weil man als Praxisinhaber nicht weiß, wie eine Behördenbegehung abläuft. Sie werden von den Erfahrungen der Überwachungsbehörden, die wir für Sie zusammengetragen haben, partizipieren, damit Sie die häufig auftretenden Hygiene-Mängel in den Arztpraxen kennenlernen und ggf. in Ihrer Praxis beheben können.

Inhaltlich bearbeiten wir nachstehende Fragen:

  • Warum ist es sinnvoll, die Infektionshygiene in einem Hygieneplan festzulegen?
  • Wie wird ein individueller Hygieneplan erstellt? Worauf ist hierbei zu achten?
  • Welche Desinfektionsverfahren sind sachgerecht und welche Desinfektionsmittel wähle ich für die Praxis aus?
  • Welche personelle Qualifikation benötigt ein Mitarbeiter, der Medizinprodukte aufbereitet?
  • Wie ist eine Risikoeinstufung von Medizinprodukten wie beispielsweise Spekulum, scharfer Löffel, Verbandschere oder Ohrtrichter vorzunehmen?

Wir wollen einen regen Austausch mit Ihnen führen, damit Sie von uns diejenige Unterstützung bekommen, die Sie brauchen. Unser Ziel ist ein für Sie zufriedenstellendes Ergebnis der behördlichen Überwachung.

Zielgruppe: Ärzte, MFA

Fortbildungspunkte sind beantragt!

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