Keine Angst vor Praxisbegehungen am 16.09.2026

Wenn sich die Behörde ankündigt: Tipps für die professionelle Kooperation mit den Überwachungsbehörden

Termin(e)

Die infektionshygienische Überwachung in der Arztpraxis wird vom zuständigen Gesundheitsamt auf Basis von gesetzlichen Vorgaben (§ 23 Abs. 6 IfSG - Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit dem § 17 ÖGDG -Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW) umgesetzt.

Die vor-Ort-Begehung kann zuweilen ein unbehagliches Gefühl hervorrufen, weil man als Praxisinhaber nicht weiß, wie eine Behördenbegehung abläuft. Sie werden von den Erfahrungen der Überwachungsbehörden, die wir für Sie zusammengetragen haben, partizipieren, damit Sie die häufig auftretenden Hygiene-Mängel in den Arztpraxen kennenlernen und ggf. in Ihrer Praxis beheben können.

Inhaltlich bearbeiten wir nachstehende Fragen:

  • Warum ist es sinnvoll, die Infektionshygiene in einem Hygieneplan festzulegen?
  • Wie wird ein individueller Hygieneplan erstellt? Worauf ist hierbei zu achten?
  • Welche Desinfektionsverfahren sind sachgerecht und welche Desinfektionsmittel wähle ich für die Praxis aus?
  • Welche personelle Qualifikation benötigt ein Mitarbeiter, der Medizinprodukte aufbereitet?
  • Wie ist eine Risikoeinstufung von Medizinprodukten wie beispielsweise Spekulum, scharfer Löffel, Verbandschere oder Ohrtrichter vorzunehmen?

Wir wollen einen regen Austausch mit Ihnen führen, damit Sie von uns diejenige Unterstützung bekommen, die Sie brauchen. Unser Ziel ist ein für Sie zufriedenstellendes Ergebnis der behördlichen Überwachung. Hinweis: Um den Austausch zu fördern, bitten wir Sie, Mikrofon und Kamera bei Beitritt zu aktivieren.

In unserer Veranstaltung werden wir vom Gesundheitsamt in Dortmund unterstützt, damit Sie den Behördenvertreterinnen und -vertretern individuelle Fragen stellen können, um zukünftig für eine behördliche Begehung gut gerüstet zu sein.

Zielgruppe: Ärzte, MFA

Für die Teilnahme an der Fortbildung bekommen Sie vier Fortbildungspunkte.

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