Barrierefreie Praxis
Zeigen Sie Ihr Engagement in neuer Arzt- und Therapeutensuche – Fragebogen im Mitgliederportal
Im KVWL-Mitgliederportal stellen wir Ihnen einen neuen Online-Fragebogen zur Barrierefreiheit Ihrer Praxis zur Verfügung. Den Fragebogen finden Sie unter der Kachel „Bundesarztpflege“. Wer in eine barrierearme Praxis investiert hat, kann sein Engagement jetzt noch detaillierter zeigen. Ihre Angaben – beispielsweise zu Aufzügen, rollstuhlgerechten Zugängen, Behindertenparkplätzen und barrierefreien WCs – werden ins Bundesarztregister und damit automatisch in die bundesweite 116117-Arzt- und Psychotherapeutensuche übernommen.
Damit unterstützen Sie Menschen mit Beeinträchtigung, eine geeignete Praxis zu finden – und leisten einen wichtigen Beitrag zu einer inklusiven ambulanten Versorgung. Gleichzeitig entlasten Sie Ihr Team, weil telefonische Rückfragen zur Ausstattung und Erreichbarkeit Ihrer Praxis wegfallen. Es besteht keine Verpflichtung, vorhandene Barrieren zu beseitigen.
Hinweise zum Fragebogen der KBV
Der Fragebogen ist in vier Themenblöcke gegliedert:
- bauliche Gegebenheiten,
- Praxisausstattung,
- Schilder und Markierungen sowie
- Information und Service.
Sie können Fragen überspringen und die Beantwortung unterbrechen, um sie später fortzusetzen – was praktisch ist, wenn Sie einzelne Angaben zunächst in Ihren Räumen nachmessen oder prüfen müssen. Für die Bearbeitung benötigen Sie ca. 20 bis 30 Minuten. Für künftige Änderungen können Sie die Antworten wiederverwenden, müssen also nicht von vorne beginnen.
- Die Freischaltung zur Bearbeitung erfolgt ausschließlich für Sie persönlich oder für autorisiertes Praxispersonal (angestellter Arzt / Mitarbeiter der Praxis) – und nicht für externe Personen oder zum Beispiel die Geschäftsführung eines MVZ.
- Die Angaben zur Barrierefreiheit aus der bisherigen bundesweiten Arztsuche, die wir noch auf unserer Website eingebunden haben, werden nicht weiter gepflegt und können nicht bearbeitet werden.
- Wenn Sie Informationen zur Barrierefreiheit Ihrer Praxis veröffentlichen möchten, ist eine Neubeantwortung des aktuellen Fragebogens erforderlich. Ihre bisher übermittelten Barrierefreiheitsdaten aus der alten Arzt- und Psychotherapeutensuche bleiben bis zum Ausfüllen des aktuellen Fragebogens erhalten.
Erster Überblick: Was erleichtert Patienten den Praxisbesuch?
- Gibt es am Gebäude Behindertenparkplätze?
- Ist der Weg vom Parkplatz zur Praxis ausgeschildert?
- Wie ist der Weg beschaffen und wird er beleuchtet?
- Gibt es lose Pflastersteine oder Sandflächen, die schwer zu überwinden sind?
- Gibt es Furchen oder Senken, in denen sich bei Regen Pfützen bilden?
- Sind Hausnummer, Praxisschild und Klingel gut sichtbar?
- Kann die Eingangstür leicht geöffnet werden?
- Kann ein Rollstuhlfahrer hindurchfahren – ohne den Türrahmen zu berühren?
- Wie ist der Zustand des Fußbodens, gibt es Stolperfallen?
- Sind Eingang und Flur hell genug beleuchtet?
- Wo finden Patienten die ersten Sitzmöglichkeiten?
- Bietet die Garderobe genug Platz und ist sie auch für Rollstuhlfahrer erreichbar?
- Gibt es Stock- und Krückenhalter?
- Gibt es auf Fluren und Gängen Handläufe und Sitzgelegenheiten?
- Sind die einzelnen Räume gut und übersichtlich beschriftet? (z.B. Behandlung, Sprechzimmer, Röntgen etc.)
- Sind ausliegende Informationen und Formulare auch in Leichter Sprache oder in Fremdsprachen verfügbar?
- Gibt es Alternativen für Menschen mit eingeschränktem Hör- oder Sehvermögen?
- Viele Menschen möchten gleich nach der Ankunft den Sanitärbereich aufsuchen. Ist die Toilette gut gekennzeichnet und schnell zu finden?
- Wie viel Bewegungsfreiheit bietet der Sanitärbereich selbst?
- Können auch Rollstuhlfahrer und kleinwüchsige Menschen das Waschbecken und die Papiertücher zum Hände-Abtrocknen erreichen?
- Lässt sich die Tür im Notfall von außen öffnen?
- Wie hell ist der Raum beleuchtet?
Eine barrierefreie Website sollte unter anderem
- einen ausreichenden Kontrast bieten.
- eine gut lesbare Schrift verwenden.
- übersichtliche Bedienflächen und Einstellmöglichkeiten haben.
- Bilder zeigen, die mit Alternativtexten hinterlegt sind, damit sich Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen den Inhalt vorlesen lassen können.
- in Leichter Sprache getextet sein und auf unnötige Fachausdrücke verzichten.
- für die Nutzung auf mobilen Endgeräten optimiert sein.
Manche Menschen mit Behinderung lassen sich von zertifizierten Assistenzhunden in eine Praxis begleiten. Grundsätzlich darf ihnen der Zugang nach § 12e des deutschen Behindertengleichstellungsgesetzes nicht versperrt werden.
In Einzelfällen können hygienische Gründe oder Infektions- und Gesundheitsgefahren allerdings gegen die Mitnahme eines Assistenzhundes in die Arztpraxis sprechen. Praxisteams sollten dann versuchen, diese Patienten zum Beispiel in den Randzeiten einzubestellen.
Kleine Schritte, große Wirkung
Wie funktioniert Barrierefreiheit in der Praxis? Welche Probleme übersehen Praxisinhaber? Und welche überraschend einfachen Lösungen gibt es? Das erläutert Claudia Middendorf, Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in NRW, in diesem Video-Interview. Lesen Sie auch den ausführlichen Bericht in unserem Mitgliedermagazin KVWL kompakt, Ausgabe 12/2025.