Cannabis-Verordnung

halbe Cannabis-Pflanze mit dem Schriftzug Cannabis auf Rezept
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Gesetzlich Krankenversicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben Anspruch auf die Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder standardisierten Extrakten sowie auf Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon. Bei der Verordnung gilt es verschiedene Voraussetzungen zu beachten (§31 SGB V).

An dieser Stelle möchten der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe, die Verbände der Krankenkassen in Westfalen-Lippe und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) Sie dabei unterstützen, Ihre Verordnungen von Cannabinoid-Arzneimitteln im Vorfeld sorgfältig und gemäß den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen zu planen. Ziel ist es, Ihnen praxisnahe Informationen und Hilfestellungen zur Verfügung zu stellen.

Prüfanträge vermeiden

Um Einzelprüfanträge zu vermeiden, müssen die nachfolgend aufgeführten Kriterien zur Verordnung kumulativ erfüllt und das Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet werden.

Die nebenstehende Grafik ermöglicht es Ihnen einzuschätzen, was Sie bei der jeweiligen Verordnung für den Patienten beachten müssen. Bei den grün markierten Kästchen benötigen Sie vorab keine Genehmigung; bei den hellgelb markierten Kästchen benötigen Sie eine Genehmigung der jeweiligen Krankenkasse zum Off-Label-Use. Sie können dafür einen standardisierten Arztfragebogen nutzen.

Kriterien für die Genehmigung

Verordnung

Wirtschaftlichkeit

Empfehlungen

Um eine sichere Verordnung zu tätigen, empfiehlt Ihnen die Arbeitsgruppe der Verbände der Krankenkassen Westfalen-Lippe, des Medizinischen Dienstes Westfalen-Lippe und der KVWL vorab die Indikation und die oben genannten Kriterien zum Einsatz von Cannabis genau zu prüfen.

Auch im Vertretungsfall empfehlen wir Ihnen eine eindringliche Prüfung. Auch wenn der Genehmigungsvorbehalt für Ihre Fachgruppe entfällt, sollten Sie im Einzelfall vorab eine Genehmigung der jeweiligen Krankenkasse einholen. Bitte beachten Sie außerdem, dass für eine sichere Verordnung Cannabisblüten und -extrakte gegenüber Fertigarzneimitteln und Dronabinol nachrangig sind.

Wir empfehlen, für den Antrag den Arztfragebogen zu Cannabinoiden nach §31 Abs. 6 SGB V zu nutzen.

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