elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Was Sie über die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wissen müssen

Arbeitgeberverfahren für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
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Seit dem 1. Oktober 2021 sind die Praxen gesetzlich verpflichtet, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln. Dies schreibt das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vor. Der „gelbe Schein” auf Papier fällt damit weg. Die Daten der eAU werden fortan mit dem Kommunikationsdienst im Medizinwesen (KIM) übertragen, einem sicheren E-Mail-Dienst innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI).

Zum 1. Januar 2023 ist das Arbeitgeberverfahren der eAU gestartet. Die Krankenkassen stellen den Arbeitgebern die AU-Daten elektronisch zum Abruf zur Verfügung. Vertragsärzte sind jedoch weiterhin verpflichtet, ihren Patienten eine AU-Bescheinigung auf Papier auszudrucken. Dieser muss nur auf Wunsch des Patienten unterschrieben werden.

Wichtig: Sollten Sie technische Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren PVS-Anbieter. 

Was Sie über die eAU wissen müssen

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