elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Was Sie über die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wissen müssen

Arbeitgeberverfahren für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
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Praxen sind gesetzlich verpflichtet, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln. Dies schreibt das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vor. Die Daten der eAU werden mit dem Kommunikationsdienst im Medizinwesen (KIM) übertragen, einem sicheren E-Mail-Dienst innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI).

Die Krankenkassen stellen den Arbeitgebern die AU-Daten elektronisch zum Abruf zur Verfügung. Vertragsärzte sind verpflichtet, ihren Patienten eine AU-Bescheinigung auf Papier auszudrucken. Dieser muss nur auf Wunsch des Patienten unterschrieben werden.

Wichtig: Sollten Sie technische Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren PVS-Anbieter. 

Was Sie über die eAU wissen müssen

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