Elektronischer Medikationsplan (eMP)
Anwendung in der TI

Die Medikation von Patienten sowie mögliche Allergien und Unverträglichkeiten – mit dem elektronischen Medikationsplan (eMP) sind diese Informationen direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. Der eMP ist damit eine digitale Weiterentwicklung des bereits 2016 eingeführten bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Den eMP müssen sowohl Haus- als auch Fachärzte aktualisieren. Der Medikationsplan muss auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden, wenn der Patient dies wünscht und er Zugriff auf die Daten gewährt. Bitte beachten Sie hierzu untenstehende Hinweise zum PIN-Verfahren.
Die elektronische Speicherung der Medikationsdaten ist für den Versicherten freiwillig – Anspruch auf die Papierversion hat er weiterhin.
Der Medikationsplan soll alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel enthalten, die der Patient einnimmt, und auch die Selbstmedikation. Dazu werden unter anderem Wirkstoff, Dosierung, Einnahmegrund und sonstige Hinweise zur Einnahme aufgeführt. Der elektronische Medikationsplan enthält zusätzlich Kommentarfelder und ermöglicht es, historisierte Daten zu speichern.
Wichtig: Sollten Sie hierzu technische Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren PVS-Anbieter.
- E-Health-Konnektor
- PVS-Modul für eMP
- SMC-B (elektronischer Praxis- oder Institutionsausweis, Security Module Card Typ B)
- eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)
Lag die Pflege des Medikationsplans bisher hauptsächlich in den Händen der Hausärzte, sind nun auch Fachärzte in Praxis und Krankenhaus sowie Apotheker verpflichtend eingebunden:
- Anlegen: Den eMP anlegen sollten die Ärzte, die die Medikation koordinieren – in der Regel sind das die Hausärzte.
- Akualisieren: Dazu sind sowohl der ausstellende Arzt als auch mitbehandelnde Fachärzte verpflichtet, sobald sie die Medikation ändern oder ausreichend Kenntnis über eine Änderung haben. Gleiches gilt für Apotheken. Die Verantwortung für die verschriebene Medikation bleibt beim jeweils verschreibenden Arzt.
- Auslesen: Mit Zustimmung des Patienten dürfen sowohl Ärzte, Apotheker, beider Fachpersonal als auch Psychotherapeuten den eMP auslesen.
Versicherte haben die Möglichkeit, ihren elektronischen Medikationsplan (und ihren Notfalldatensatz) zusätzlich mit einer PIN vor unberechtigten Zugriffen zu schützen. In der Standardeinstellung ist die PIN beim eMP aktiviert – ein eMP kann dementsprechend nur dann auf der eGK gespeichert, von dort ausgelesen oder aktualisiert werden, wenn die oder der Versicherte die Karten-PIN kennt. Ärzte sollten deshalb zunächst nachfragen, ob die PIN bekannt ist.
Die sechsstellige PIN versenden die Krankenkassen, wenn die Versicherten sie zuvor dort angefordert haben. Einmal freigeschaltet, können Versicherte die PIN auf Wunsch dann für weitere Zugriffe deaktivieren.