eRIKA
Das E-Rezept als Element interprofessioneller Versorgungspfade für kontinuierliche Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)
eRIKA ist ein Projekt zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) und zielt darauf ab, die Verordnung und Abgabe von Arzneimitteln zu verbessern, um Patientinnen und Patienten vor vermeidbaren Risiken zu schützen.
Das Projekt erhält aus dem Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) 11,7 Millionen Euro an Fördermitteln. Die Laufzeit ist auf vier Jahre vom 01.10.2022 bis zum 30.09.26 festgelegt.
Mit einem sogenannten „Living lab“ (einem Reallabor, bei dem das gegenseitige Lernen in einem experimentellen Umfeld im Vordergrund steht) arbeitet zunächst ein kleiner, direkt ausgewählter Kreis an Ärzten und Apothekern an der Spezifikation des Dienstes.
Das Wichtigste zu eRIKA
Die Grundidee des Konzepts ist, eine automatische Prüfung der Gesamtmedikation nach AMTS-Regeln sicherzustellen. Die Versorgungseffizienz und -transparenz sollen erhöht werden. Dies soll durch eine kontinuierliche, interprofessionelle digital-gestützte Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Apotheken erreicht werden. Konkret werden die Fachdienste der Telematikinfrastruktur (TI), das E-Rezept und die Elektronische Patientenakte (ePA) sowie die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) genutzt, um einen optimierten Verordnungs- und Abgabeprozess ohne Informationsbrüche zwischen allen Beteiligten zu gewährleisten.
Der eRIKA-Prozess optimiert den Versorgungspfad, um Patientinnen und Patienten vor vermeidbaren Risiken in der Arzneitherapie zu schützen. Die Abrechnungsdaten der Krankenkassen werden genutzt, um einen Überblick über die Gesamtmedikation des Patienten und seine Krankheitsgeschichte zu erhalten. Der Prozess zielt auf die Erhöhung der AMTS durch den strukturierten Austausch von Verordnungsinformation, Empfehlungen zum Polypharmazie-Management und Prüfung auf AMTS-Risiken. Zudem wird die chargenspezifische Rückverfolgbarkeit von Arzneimitteln zu Patientinnen und Patienten verbessert.
Bereits zum Zeitpunkt der Verordnung erhalten Ärztinnen und Ärzte in dieser neuen Versorgungsform Kenntnis über die Gesundheitshistorie und Gesamtmedikation ihrer Patientinnen und Patienten und können auf dieser Basis eine fundierte Verordnungsentscheidung treffen. Apothekerinnen und Apotheker erhalten ebenfalls den für ihre Beratung notwendigen Überblick über die Gesamtmedikation, den sie um die tatsächlich abgegebenen Medikamente oder OTC ergänzen können.
Die Patientinnen und Patienten selbst können ihren Medikationsplan digital aufrufen und erhalten Zugang zu relevanten Zusatzinformationen über eine spezielle App: Über sie können sie auf den gespeicherten bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) zugreifen. Außerdem enthält die App neben weiteren Funktionen einen laienverständlichen Risiko- und Nebenwirkungscheck. Zusätzlich erhalten Patienten Informationen zur sicheren Anwendung ihrer Arzneimittel über die App (und optional in gedruckter Form).
Die Konsortialführung übernimmt die BARMER.
Konsortialpartner sind AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, die Bergische Universität Wuppertal, die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, die Universität Bielefeld und die Universität zu Köln. Hinzu kommen weitere Kooperationspartner wie z.B. die gematik.