Fortbildungspflicht

Stethoskop in einer Arztpraxis mit einem Notizblock auf dem Fortbildung steht
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Die Pflicht zur fachlichen Fortbildung nach § 95d SGB V entspricht der bereits berufsrechtlich und in den Berufsordnungen der Kammern fixierten Fortbildungspflicht für Ärztinnen und Ärzte und für Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten - gemäß § 4 der Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) bzw. § 14 der Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (PTK NRW).

Mit dem Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetztes am 1. Januar 2004 ist eine Nachweispflicht der absolvierten Fortbildung hinzugekommen, der alle fünf Jahre gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachzukommen ist.

Online-Fortbildungen sind eine willkommene Ergänzung zu Qualitätszirkel, Seminar und Tagung. Deren großer Vorteil: Zeitliche und räumliche Unabhängigkeit. Sie brauchen lediglich einen Zugang zum Internet, ein entsprechendes Gerät und natürlich die Internetadressen.

Fortbildungspflicht in aller Kürze

... für Ärztinnen und Ärzte

Informieren Sie sich gern mittels des nebenstehenden Infovideos über die Fortbildungsverpflichtung für Ärztinnen und Ärzte nach § 95d SGB V. 

... für Psychotherapeutinnen und
-therapeuten

Informieren Sie sich gern mittels des nebenstehenden Infovideos über die Fortbildungsverpflichtung für Psychotherapeutinnen und -therapeuten nach § 95d SGB V. 

Was Sie wissen sollten

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Rechtliche Grundlagen, Nachweispflicht, Umfang der Fortbildungspflichten

2. Nachweis der Fortbildung

3. Nichterfüllung der Fortbildungspflicht

4. Nachweiszeitraum

5. Fortbildungszertifikat

6. Fortbildungszertifikat, Fortbildungskonto, Fortbildungspunkte

Kontakt

  • Heike Eid (GB Versorgungsqualität)

    Fragen rund um Ihre sozialrechtliche Fortbildungspflicht und Ihre Nachweiszeiträume

  • Thomas Rech (GB Abrechnung)

    Fragen zur Berechnung des Honorarkürzungsbetrages

  • Thomas Nicolaus (GB Abrechnung)

    Fragen zur Berechnung des Honorarkürzungsbetrages