GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Was Praxen jetzt wissen müssen

Grafik GKV-Spargesetz
© KVWL

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) ist seit dem 30. Juli 2026 in Kraft.

Die KBV hat in einer PraxisInfo die Auswirkungen des Spargesetzes analysiert und zusammengefasst. Zu den wesentlichen Eckpunkten zählen dabei:

 

Sie haben Fragen zum GKV-BStabG? Wir geben Antworten!

Viele Regelungen des neuen GKV-BStabG treten zum 1. Januar 2027 in Kraft, andere gelten bereits seit Ende Juli 2026. Was müssen Sie wissen, worauf sollten Sie achten? Im Rahmen kompakter Online-Veranstaltungen informieren wir Sie aktuell und fachgruppenspezifisch. Alle Details auf einen Blick. 

Alle Veranstaltungen werden aufgezeichnet. Die Mitschnitte stellen wir Ihnen anschließend fachgruppenspezifisch auf dieser Seite zur Verfügung.

Bereits geltende Regelungen

Änderungen ab 1. Januar 2027

Ein wesentlicher Teil der Auswirkungen des GKV-BStabG wird zum 1. Januar 2027 wirksam. Dazu gehören Änderungen bei der Vergütung und weitere Anpassungen im EBM.

Auswirkungen auf einzelne Fachgruppen

Die Auswirkungen des GKV-BStabG unterscheiden sich je nach Fachgruppe. Die KVWL stellt deshalb nach und nach spezifische informationen, Berechnungen und Hinweise zur Verfügung – inklusive Mitschnitte unserer Online-Infoveranstaltungen.

Der Vorstand der KVWL hat mit folgendem Brief an seine Mitglieder auf die Auswirkungen des Gesetzes reagiert: