GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Was Praxen jetzt wissen müssen
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) ist seit dem 30. Juli 2026 in Kraft.
Die KBV hat in einer PraxisInfo die Auswirkungen des Spargesetzes analysiert und zusammengefasst. Zu den wesentlichen Eckpunkten zählen dabei:
Die extrabudgetäre Vergütung für TSVG-Fälle sowie die Zuschläge für Hausarztvermittlungsfälle und TSS-Fälle entfallen zum 1. Januar 2027.
Nahezu alle bisher extrabudgetären EBM-Leistungen (z.B. Früherkennungsuntersuchungen, ambulante Operationen, Psychotherapie…) werden ab 2027 in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt. Basis für die Überführung ist das Leistungsvolumen aus dem Jahr 2025, so dass Steigerungen gegenüber diesem Leistungsniveau zu sinkenden Auszahlungsquoten führen.
Die Zuschläge für Hygiene und Kurzzeittherapien sowie die Vergütung für die Befüllung und Aktualisierung der elektronischen Patientenakte (ePA) und für die Beratung zur Organ- und Gewebespende entfallen ab 2027 komplett.
Die Vergütungszuwächse insgesamt dürfen künftig die Entwicklung der Grundlohnrate nicht überschreiten. Für die Jahre 2027 bis 2029 wird die Obergrenze der jährlichen Steigerungsrate gegenüber der Grundlohnrate zusätzlich pauschal um einen Prozentpunkt abgesenkt.
Neue Regelungen können zusätzlichen Bürokratieaufwand und ein höheres Regressrisiko mit sich bringen. So entfallen beispielsweise bundesweite Praxisbesonderheiten bei neu abzuschließenden Erstattungsbetragsvereinbarungen.
Sie haben Fragen zum GKV-BStabG? Wir geben Antworten!
Viele Regelungen des neuen GKV-BStabG treten zum 1. Januar 2027 in Kraft, andere gelten bereits seit Ende Juli 2026. Was müssen Sie wissen, worauf sollten Sie achten? Im Rahmen kompakter Online-Veranstaltungen informieren wir Sie aktuell und fachgruppenspezifisch. Alle Details auf einen Blick.
Alle Veranstaltungen werden aufgezeichnet. Die Mitschnitte stellen wir Ihnen anschließend fachgruppenspezifisch auf dieser Seite zur Verfügung.
Aktuelle Informationen zum GKV-BStabG
Die Umsetzung des Gesetzes schreitet voran. Hier finden Sie die neuesten Informationen der KVWL zu den Auswirkungen auf die vertragsärztliche und psychotherapeutische Versorgung.
Bereits geltende Regelungen
Seit dem 30. Juli 2026 sind Cannabisblüten nicht mehr zulasten der GKV verordnungsfähig. Für die Verordnung von Cannabisextrakten sowie Arzneimitteln mit Dronabinol oder Nabilon gelten neue Voraussetzungen
Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sind seit dem 30. Juli 2026 nicht mehr zulasten der GKV erstattungsfähig. Ab 1. Januar 2027 können sie zudem nicht mehr als Satzungsleistung der Krankenkassen angeboten werden.
Neue bundesweite Praxisbesonderheiten können aufgrund der gesetzlichen Änderung nicht mehr vereinbart werden. Bereits bestehende Praxisbesonderheiten bleiben unter bestimmten Voraussetzungen bestehen.
Für bestimmte patentgeschützte Wirkstoffe wurden neue Regelungen zu Rabattverträgen geschaffen. Die entsprechenden Verträge sind derzeit noch nicht abgeschlossen.
Änderungen ab 1. Januar 2027
Ein wesentlicher Teil der Auswirkungen des GKV-BStabG wird zum 1. Januar 2027 wirksam. Dazu gehören Änderungen bei der Vergütung und weitere Anpassungen im EBM.
- Die bisherigen Zuschläge für Hausarztvermittlungsfälle und TSS-Fälle bei Fachärzten werden zum 1. Januar 2027 gestrichen. Ebenso die Zuschläge für TSS-Fälle bei Hausärzten und Kinder- und Jugendärzte.
- Die Pauschale für die Vermittlung eines Facharzttermins durch einen Hausarzt oder Kinder- und Jugendarzt (GOP 03008 / 04008) wird gestrichen.
Die Leistungen für die ePA-Erstbefüllung und Aktualisierung der ePA werden zum 1. Januar 2027 gestrichen.
- Die Zuschläge für Kurzzeittherapien entfallen zum 1. Januar 2027.
- Die Vergütung für die Beratung zur Organ- und Gewebespende entfällt zum 1. Januar 2027
Auswirkungen auf einzelne Fachgruppen
Die Auswirkungen des GKV-BStabG unterscheiden sich je nach Fachgruppe. Die KVWL stellt deshalb nach und nach spezifische informationen, Berechnungen und Hinweise zur Verfügung – inklusive Mitschnitte unserer Online-Infoveranstaltungen.
Über die wichtigsten Regelungen und Auswirkungen des GKV-BStabG auf die haus- und kinderärztliche Versorgung haben wir in unserer Online-Informationsveranstaltung am 7. Oktober 2026 informiert. Nachfolgend finden Sie sowohl den Videomitschnitt als auch die Vortragsfolien.
Über die wichtigsten Regelungen und Auswirkungen des GKV-BStabG auf die fachärztliche Versorgung haben wir in unserer Online-Informationsveranstaltung am 14. Oktober 2026 informiert. Nachfolgend finden Sie sowohl den Videomitschnitt, die Vortragsfolien als auch eine näherungsweise Berechnung für Praxen mit RLV.
Über die wichtigsten Regelungen und Auswirkungen des GKV-BStabG auf die psychotherapeutische Versorgung haben wir in unserer Online-Informationsveranstaltung am 12. Oktober 2026 informiert. Nachfolgend finden Sie sowohl den Videomitschnitt als auch die Vortragsfolien.
Infomaterialien der KBV für Praxen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat umfangreiches Informationsmaterial zum GKV-BStabG für die Praxen zusammengestellt. Es ergänzt die Informationen der KVWL um bundesweite Einschätzungen und Materialien für die Patientenkommunikation.
Das Infopaket enthält unter anderem:
-
Auswirkungen des Spargesetzes – Das bedeuten die Kürzungen für PraxenPraxisInfo (PDF)
-
Auswirkungen des Spargesetzes für Praxen auf einen BlickDie Sparliste (PDF)
-
Privatsprechstunden und SicherstellungsauftragPraxisInfo (PDF)
-
Einnahmenorientiertes LeistungsangebotInfoblatt (PDF)
-
Sparprogramm für GesundheitPatienteninformationen zum Ausdrucken (PDF, A4)
-
Poster fürs WartezimmerFarbvariante zum Ausdrucken (PDF, A3)
-
Poster fürs Wartezimmerfür den Druck optimierte Variante vor weißem Hintergrund (PDF, A3)
Der Vorstand der KVWL hat mit folgendem Brief an seine Mitglieder auf die Auswirkungen des Gesetzes reagiert:
Presseinformationen der KVWL zum Gesetz
Bereits während des Gesetzgebungsverfahrens und direkt nachdem das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz Bundestag und Bundesrat passierte, hat die KVWL wiederholt auf mögliche Folgen des Gesetzes für die ambulante Versorgung hingewiesen.
-
GKV-Sparpaket: KVWL warnt vor Kürzungsplänen der PsychotherapiePressemitteilung vom 9. Juli 2026
-
„Es ist und bleibt ein Spargesetz mit fatalen Folgen!" – KVWL kritisiert Symbolpolitik der BundesregierungPressemittelung vom 8. Juli 2026
-
„Fehlstart, zurück auf Start" – GKV-Sparpaket verschlechtert die ambulante Versorgung in Westfalen-LippePressemitteilung vom 5. Mai 2026
-
Politisches Spardiktat gefährdet massiv die ambulante VersorgungPressemitteilung vom 21. April 2026