Impfen
Empfehlungen von RKI und STIKO bilden die Grundlage

Schutzimpfungen gehören zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Für welche Impfungen die Krankenkassen die Kosten übernehmen müssen, legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Schutzimpfungs-Richtlinie fest. Grundlage bilden Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts (RKI). Das Gespräch mit dem Arzt ist für viele Patienten die wichtigste Informationsquelle und oft ausschlaggebend für die Entscheidung, sich impfen zu lassen.
Schutzimpfungen zu Lasten der GKV
Praxisinformationen zum Thema Impfen
Hinweise zu Verordnung und Abrechnung
Impfstoffe, die zu Lasten der GKV verordnet werden können, sind über den Sprechstundenbedarf zu beziehen. Hiervon klar abzugrenzen ist die Verordnung vom Impfstoff auf Privatrezept bei den Privatversicherten. Die entsprechenden Symbolnummern zur Abrechnung finden Sie unter folgendem Link:
Symbolnummernverzeichnis der KVWL - Teil 4: Besondere Vereinbarungen
Informationen zu Vereinbarungen und Richtlinien
- Änderung Schutzimpfungs-Richtlinie: Serologische Untersuchungen
- Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
- Vereinbarung über Schutzimpfungen nach § 132e SGB V sowie weitere Sondervereinbarungen über Schutzimpfungen
- Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) des Robert-Koch-Institutes (RKI)
Weiterführende Informationen
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Informationen und Service rund ums Impfen in einer App (Stiko-App)
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Impfaufklärung in verschiedenen Sprachen
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Rechtliche Fragen zum Impfen
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Herpes-zoster-Impfung - Kurz & knapp: Faktenblätter zum Impfen
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HPV-Impfung - Kurz & knapp: Faktenblätter zum Impfen
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Impfungen in der Schwangerschaft - Kurz & knapp: Faktenblätter zum Impfen
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Influenza-Impfung - Kurz & knapp: Faktenblätter zum Impfen
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Masern-Impfung - Kurz & knapp: Faktenblätter zum Impfen
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RKI-Impfempfehlung für Geflüchtete (z.B. aus der Ukraine)