Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
Medizinische Daten wie Arztbriefe, Befunde und Röntgenbilder versenden und empfangen
Mit dem Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) sind Ärzte und Psychotherapeuten auch in der Lage, medizinische Daten wie Arztbriefe, Befunde und Röntgenbilder zu versenden und zu empfangen.
Für den sicheren elektronischen Datenaustausch ist ein bundesweit einheitlicher Standard eingeführt, der eine verschlüsselte Kommunikation ermöglicht. Bei diesem Standard handelt es sich um KIM, kurz für „Kommunikation im Medizinwesen“. Über KIM soll künftig die gesamte elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen erfolgen.
- Medizinische Daten werden sicher und verschlüsselt direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) über die Telematikinfrastruktur versendet.
- Der Dienst ähnelt einem E-Mail-Programm.
- Jede Nachricht und jedes Dokument werden separat beim Sender verschlüsselt und erst beim Empfänger wieder entschlüsselt. Auf diese Weise sind sämtliche Daten während der Übertragung geschützt.
- Der elektronische Arztbrief und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse müssen über einen KIM-Dienst versendet werden.
Wichtig: Sollten Sie technische Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren PVS- oder KIM-Anbieter.
Wichtige Informationen auf einen Blick
- einen eHealth-Konnektor
- einen Vertrag mit einem zugelassenen KIM-Anbieter
- das Client-Modul für KIM (liefert der KIM-Anbieter)
- das PVS-Modul für die Integration und Nutzung
- SMC-B (Security Module Card Typ B, Praxisausweis)
- eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)/
ePtA (elektronischer Psychotherapeutenausweis)
Informieren Sie sich bei bei Ihrem PVS-Anbieter nach möglichen Kooperationsdienstleistern. Dennoch können Sie für Ihre Praxis den Anbieter (Provider) frei wählen, da jeder Dienst mit jedem Praxisverwaltungssystem kompatibel sein muss.
Erster Ansprechpartner sollte auch hier Ihr Softwareanbieter sein.
1-Click-Abrechnung
1Click@kvwl.kim.telematik
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Für den Versand der Dienstkennung „1ClickAbrechnung“ verwenden Sie bitte die entsprechende Funktion in Ihrem PVS. Eine manuell erzeugte Standard-KIM-Nachricht (eNachricht) mit angehängter Quartalsabrechnung kann nicht verarbeitet werden.
- Ihre Rückmeldung zur Abrechnung (Empfangsbestätigung und Prüfprotokoll) erhalten Sie über Ihr KIM-Postfach. Wird diese nicht angezeigt, kontaktieren Sie bitte Ihren PVS-Hersteller oder IT-Dienstleister.
- Die Vierteljahreserklärung sowie Abrechnungen für Knappschaftsärzte nehmen wir nicht über KIM entgegen.
eHKS
1Click@kvwl.kim.telematik (Dienstkennung „eHKS“)
Patiententeilnahmeerklärungen (PTE)
PTE@kvwl.kim.telematik (eNachricht mit angehängtem PDF)
für sämtliche Selektivverträge (z. B. Palliativmedizinische Versorgung, CheckUp+, VorsorgePlus, Intravitreale operative Medikamentenapplikation)
für Qualitätssicherung gemäß DeQS-RL (QS PCI, QS ambPT) und Programmbeurteilung gemäß oKFE-RL (ZK/DK)
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Für den Versand der Dienstkennung „QSPB“ verwenden Sie bitte die entsprechende Funktion in Ihrem PVS. Eine manuell erzeugte Standard-KIM-Nachricht (eNachricht) mit angehängter Dokumentation kann nicht verarbeitet werden.
- Das Datenflussprotokoll (DFP) zu Ihrer Dokumentation erhalten Sie über Ihr KIM-Postfach. Wird diese nicht angezeigt, kontaktieren Sie bitte Ihren PVS-Hersteller oder IT-Dienstleister.
eDMP
DMP-Datenstelle@davaso.kim.telematik
Testnachrichten
Kommunikationstest@kvwl.kim.telematik
Elektronische Ersatzbescheinigung (eEB)
Wichtig: Seit dem 1. Juli 2025 sind Arztpraxen und Krankenkassen verpflichtet, eEBs über den Kommunikationsdienst KIM empfangen zu können. Die eEB ersetzt den Nachweis über die elektronische Gesundheitskarte (eGK), wenn diese nicht ausgelesen werden kann.