Medikationsplan

Was Patienten wissen sollten

Medikamentenplan mit Tabletten und Stethoskop
© Henrik Dolle | Adobe Stock

Patienten haben Anspruch auf den bundeseinheitlichen Medikationsplan, wenn sie mindestens drei zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnete, systemisch wirkende Arzneimittel gleichzeitig einnehmen oder anwenden. Die Anwendung muss dauerhaft – für mindestens 28 Tage – vorgesehen sein.

Zudem muss der Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden, wenn der Patient dies wünscht und er Zugriff auf die Daten gewährt. Die elektronische Speicherung der Medikationsdaten ist für den Versicherten freiwillig – Anspruch auf die Papierversion hat er weiterhin.

Der Medikationsplan soll alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel enthalten, die der Patient einnimmt, sowie die Selbstmedikation. Dazu werden unter anderem Wirkstoff, Dosierung, Einnahmegrund und sonstige Hinweise zur Einnahme aufgeführt. Der elektronische Medikationsplan enthält zusätzlich Kommentarfelder und ermöglicht es, historisierte Daten zu speichern.

Grundlage für diesen bundeseinheitlichen Medikationsplan ist das E-Health-Gesetz. Damit will der Gesetzgeber die Arzneimitteltherapiesicherheit erhöhen; sprich:

Der Arzt soll den Patienten bei der richtigen und gefahrlosen Einnahme seiner Medikamente noch stärker unterstützen.

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