Patientensicherheit

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte behandeln jeden Tag unzählige Patientinnen und Patienten. Die Versorgung ist oft komplex und meist sind mehrere Personen über diverse Schnittstellen hinweg beteiligt. Kein Wunder also, dass das Gesundheitswesen als Hochrisikobereich gilt. Dennoch verläuft in der Regel die Versorgung nach Plan. Manchmal aber passieren Dinge, die nicht hätten passieren sollen und die, unter anderen Umständen, hätten vermieden werden können. In den meisten Fällen sind die Folgen harmlos. Kommt aber jemand zu Schaden, können die Konsequenzen für die Betroffenen dramatisch sein. Doch soweit muss es nicht kommen. Wenn kritische Ereignisse als solche erkannt werden, kann deren Wiederholung vermieden werden. Dazu ist es notwendig, das Risikobewusstsein zu schärfen und eine Kultur des offenen Umgangs miteinander zu fördern.
Eingebettet ist dieser Prozess im Qualitätsmanagement (QM). Mithilfe eines gut funktionierenden, also eines „gelebten“, QM-Systems können Verbesserungsprozesse angestoßen und die Organisation kontinuierlich weiterentwickelt werden.
Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen, die Ihnen bei der Umsetzung in der Praxis behilflich sein können, wie z. B. die Handlungsempfehlung „Handeln bevor etwas passiert. Berichts- und Lernsysteme erfolgreich nutzen“, dazugehörige Arbeitsmaterialien und Erklärvideos.
Die KVWL richtet sich beim Thema Patientensicherheit sowohl an niedergelassene Ärztinnen und Ärzte als auch an das Praxispersonal.
Patientensicherheit ist Teamsache
Eine langfristige Verbesserung der Behandlungsprozesse kann nur durch Information, Kommunikation und Wissen hergestellt werden. In enger Absprache mit Berufsverbänden, Fachgesellschaften und anderen Institutionen aus dem Gesundheitswesen werden so Handlungsempfehlungen, Checklisten und Informationsblätter erarbeitet.
Informationsveranstaltungen zum Thema Patientensicherheit
Wichtige Infos auf einen Blick
Ein gutes QM kann helfen, Probleme in der Praxis zu beseitigen, bevor sie überhaupt auftreten. Das ist der wichtigste Ansatzpunkt hinter dem Gedanken der critical incident reporting systems (CIRS), also der Berichts- und Lernsysteme. Das Ziel ist es, aus einmal aufgetretenen Fehlern oder kritischen Ereignissen, Schlussfolgerungen zu ziehen, um Arbeitsprozesse sicherer zu gestalten. Gerade deshalb passt die Nutzung von CIRS so gut in das eigene QM.
Bei dem Projekt CIRSforte (finanziert über den Innovationsfonds) werden Praxen dabei unterstützt, ein Berichts- und Lernsystem nachhaltig umzusetzen. Dabei hat jede Praxis selbst entschieden, welche Art von System sie für ihr praxisinternes Fehlermanagement nutzen möchte (z.B. papierbasiert oder elektronisch). Die Teilnehmer profitieren u.a. von Workshops, praxisrelevanten Materialien, Online‐Schulungen und Info-Mails. Mehr Informationen erhalten Sie auch unter:
- www.cirsforte.de (Projektwebsite)

Berichts- und Lernsysteme sind dazu da, kritische Ereignisse zu berichten, zu analysieren und Maßnahmen zu deren Prävention abzuleiten. Synonyme dazu sind z. B. Fehlermeldesysteme oder CIRS (Critical Incident Reporting System – sprich: Tsirs).
CIRS-NRW
CIRS-NRW steht für "Critical-Incident-Reporting-System Nordrhein-Westfalen" und ist eine gemeinsame Initiative der Ärztekammern Nordrhein (ÄKNO) und Westfalen-Lippe (ÄKWL), der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein (KVNO) und Westfalen-Lippe (KVWL) und der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) in Zusammenarbeit mit dem Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ).
CIRS-NRW ist ein anonymes Berichts- und Lernsystem für kritische Ereignisse in der Patientenversorgung. Es unterstütz dabei, aus Zwischenfällen und kritischen Situationen zu lernen, indem diese offen angesprochen und Möglichkeiten diskutiert werden, wie Risiken verringert werden können. Die Ereignisse, die Sie berichten, können dabei sowohl den Fokus auf kritischen Situationen haben als auch aufzeigen, welche Sicherheitsmaßnahmen Sie in Ihrer Praxis umgesetzt haben. Durch die Nutzung von CIRS-NRW können auch Sie die Sicherheitskultur in Nordrhein-Westfalen verbessern und die Patientensicherheit in Ihrer Praxis weiter fördern.
Berichts- und Lernsysteme haben sich international bewährt und sind als integrativer Bestandteil des Qualitäts- und Risikomanagements in Einrichtungen des Gesundheitswesens anerkannt. Als Instrument des Risikomanagements kann es ohne großen Aufwand in ein gut laufendes QM-System eingebettet werden. Der zusätzliche Nutzen: Es steigert die Mitarbeiterzufriedenheit, da alle im Team aktiv beteiligt sind und sich einbringen können. So macht arbeiten Spaß!
CIRS-NRW-Gipfel
In regelmäßigen Abständen findet der CIRS-NRW Gipfel statt. Fragen diskutieren, Wissen teilen, miteinander Lösungsstrategien erarbeiten – diese Möglichkeiten haben Sie auf dem CIRS-NRW Gipfel. Ganz im Sinne des gemeinsamen Lernens steht der Austausch untereinander im Mittelpunkt.
Handlungsempfehlungen:
- Handeln bevor etwas passiert. Berichts- und Lernsysteme erfolgreich nutzen
- Arbeitsmaterialien zu Handeln bevor etwas passiert. Berichts- und Lernsysteme erfolgreich nutzen
- Vermeidung von Eingriffsverwechselungen beim ambulanten Operieren
- Empfehlungen zur Prävention von Eingriffsverwechselung - Kurzfassung
- Sichere Patientenidentifikation in der ambulanten ärztlichen Versorgung
Videobeiträge:
- Kurzfilm: Berichts- und Lernsysteme zur Stärkung der Patientensicherheit (APS Handlungsempfehlung)
- Erklärfilm: Berichts- und Lernsysteme zur Stärkung der Patientensicherheit (APS Handlungsempfehlung)
Prozessbeispiele (Praxisanweisungen) zu diesen Themen finden Sie unter Qualitätsmanagement
Das Infektionsschutzgesetz regelt seit 2001 die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen und legt fest, welche Krankheiten bei Verdacht, Erkrankung oder Tod meldepflichtig sind.
Muster - Hygienepläne
- Muster - Hygieneplan für die Arztpraxis 1: Anleitung zur Erstelleung eines Hygieneplanes für die Arztpraxis (1.16 MB)
- Muster - Hygieneplan für die Arztpraxis 2 (2.46 MB)
- Muster - Hygieneplan für die psychotherapeutische Praxis (205 KB)
- Muster - Hygieneplan - Gastroenterologie maschinelle Aufbereitung (1.43 MB)
- Muster - Hygieneplan - Gastroenterologie teilmaschinellen Aufbereitung (1.48 MB)
- Muster - Hygieneplan - Gastroenterologie manuelle Aufbereitung (1.44 MB)
>> Unser Service für Sie: Anforderung von Muster - Hygieneplänen im Word-Format
- Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KVen und KBV
- Pandemieplanung in der Arztpraxis - Eine Anleitung zum Umgang mit Corona
- Bitte beachten Sie auch die Handlungsempfehlungen-Infektionssprechstunde
- Hygiene in der Arztpraxis - Leitfaden (2. Auflage - 3.75 MB)
- Hygiene in der psychotherapeutischen Praxis - Leitfaden (2. Auflage - 1.44 MB)
- Ambulantes Operieren - Liste der häufigsten Mängel in Einrichtungen (178 KB)
- Ambulantes Operieren - Selbstauskunft (105 KB)
- Präsentation EUREGIO: Nosokomiale Infektionen - Standardmaßnahmen zur Prävention (585 KB)
- Hygiene - mein PraxisCheck (ein Serviceangebot der KBV)
- Prävention postoperativer Wundinfektionen – Empfehlungen der KRINKO-Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (2018)
Video: Meine Meinung zur Prävention postoperativer Wundinfektionen (KBV)
Video: Richtige Haarentfernung verringert Wundinfektionen (KBV)
Sepsis (Blutvergiftung) ist ein Notfall, frühzeitiges Erkennen und Behandeln rettet Leben
Alle sieben Minuten stirbt in Deutschland ein Mensch an einer Sepsis. Mit jährlich ca. 75.000 Todesfällen ist Sepsis die dritthäufigste Todesursache nach Herz-Kreislauferkrankungen und Krebs. Unter den Toten sind mehr als 1000 Neugeborene, Kinder und Jugendliche. Dabei wären bis zu ca. 20.000 Sepsis-Fälle durch frühzeitige Erkennung, Präventionsmaßnahmen (Impfungen und Prophylaxe von Krankenhausinfektionen) und bessere Behandlung vermeidbar! Ziel der Kampagne „Deutschland erkennt Sepsis“ des Aktionsbündnisses Patientensicherheit (APS) ist es daher, über die Gefahren der Sepsis aufzuklären und die typischen Warnzeichen bekannter zu machen.
Bitte sensibilisieren Sie Ihr medizinisches Personal und Ihre Patienten für das Thema Sepsis. Nützlich sind folgende Infomaterialien:
Hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten
Gesetz über Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz – MPG)
§ 1 Zweck des Gesetztes
Zweck dieses Gesetzes ist es, den Verkehr mit Medizinprodukten zu regeln und dadurch für die Sicherheit, Eignung und Leistung der Medizinprodukte sowie die Gesundheit und den erforderlichen Schutz der Patienten, Anwender und Dritter zu sorgen.
- Ultraschallsonden mit Schleimhautkontakt - Wischdesinfektion lt. Robert-Koch-Institut (RKI) kein validiertes Verfahren (03/2022 - 366KB)
- Basis und Leitfaden für die Praxisbegehungen durch die Bezirksregierungen in NRW ist das sog. „NRW-Papier“
- Hygienische Aufbereitung - Selbstauskunft (02/2011 - 133KB)
- Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KVen und KBV
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Anhang zum Abschnitt 30.12 "Spezielle Diagnostik und Eradikationstherapie im Rahmen von MRSA" des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes
Informationsmaterialien
Überleitungs- und Transportbögen
Abrechnung und Genehmigung
KBV
KVWL
- GOP-Ablaufdiagramm für Risikopatienten (93KB)
- Prozessbeispiel zur medizinischen Versorgung von Risikopatienten
- Genehmigungspflichtige Leistungen - Voraussetzungen und Antrag
Netzwerke
Weiterführende Links
Externe Informationen
Die Publikation der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) „Überwachungen und Begehungen von Arztpraxen durch Behörden“ ist ausschließlich online verfügbar und gibt Vertragsärzten einen Überblick über gesetzliche Verpflichtungen.
Sie umfasst in übersichtlicher Form Gesetze und Verordnungen, auf deren Grundlage Behörden wie Gesundheitsämter, Gewerbeaufsichtsämter, Eichämter oder Regierungspräsidien Arztpraxen begehen oder Informationen anfordern können.
Neben den Hinweisen auf gesetzliche Pflichten sollen niedergelassene Ärzte bei der Erfüllung der Anforderungen unterstützt werden. Im Fokus stehen dabei die Themen Hygiene und Medizinprodukte.
Der Arzt als Arbeitgeber
Zwei Sonderthemen werden behandelt: „Der Arzt als Arbeitgeber“ und „Gesetzliche Unfallversicherung“. Zudem informiert die Broschüre über die Möglichkeiten der Begehung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen nach den Vorgaben der Gemeinsamen Selbstverwaltung. Im umfangreichen Anhang werden unter anderem Checklisten aufgeführt, die Behörden bei der Begehung verwenden.
Einen weiteren Service für Ärzte bietet die Übersicht der Ansprechpartner zum Thema Hygiene und Medizinprodukte in den Kassenärztlichen Vereinigungen sowie eine detaillierte Liste der behördlichen Zuständigkeiten in den einzelnen Bundesländern für die verschiedenen Gesetze und Verordnungen.
Die 100-seitige Broschüre liegt ausschließlich in elektronischer Fassung vor und kann kostenlos auf der Internetseite der KBV heruntergeladen werden.