Praxisverwaltungssystem (PVS)
Grundausrüstung in jedem Praxismanagement
Das Praxisverwaltungssystem (PVS) unterstützt niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten bei der Organisation und Dokumentation der Praxisaufgaben. Alle Abläufe einer Einzelpraxis, einer Gemeinschaftspraxis, aber auch eines Medizinischen Versorgungszentrums können digital abgebildet werden.
Dabei stehen nicht nur Funktionen wie die elektronische Patientenakte (ePa) oder die Online-Abrechnung mit der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zur Verfügung. Wesentliche Bestandteile sind auch Terminplanung, Buchhaltung und elektronische Kommunikation mit Kollegen.
Praxen dürfen nur Praxissoftware nutzen, die von der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zertifiziert ist. Dadurch wird sichergestellt, dass Abrechnungen korrekt verarbeitet, elektronische Gesundheitskarten richtig eingelesen und Formulare bundeseinheitlich bedruckt werden können.
Die KBV legt verbindliche Standards und Schnittstellen für den elektronischen Datenaustausch zwischen Praxis, MVZ, Bereitschaftsdienst, KV und Krankenkassen fest. Hersteller müssen die Einhaltung dieser Vorgaben nachweisen. Die Zertifizierung prüft nur gesetzlich geregelte Funktionen – nicht Bedienkomfort oder Qualität.
Regelmäßige Updates
Praxen sollten ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) regelmäßig aktualisieren:
- Quartals-Updates:
Umsetzung neuer gesetzlicher und technischer Vorgaben - Korrektur-Updates:
Behebung von Fehlern innerhalb eines Quartals
Dabei gilt es zu beachten, dass beide Update-Arten zeitnah installiert werden sollten .
Auswahl eines PVS
Ein PVS muss u. a. elektronische Patientenakte, Online-Abrechnung, Verordnungen, Terminplanung und Buchhaltung unterstützen. Wichtig ist, dass Praxen ein System finden, das zu Größe, zur Fachrichtung und zu dem jeweiligen Bedarf passt.
Infos für Ihre Auswahl:
Die KVWL bietet im Rahmen der Digitalisierungsberatung eine Fokusberatung zum Thema PVS-Wechsel.
Alle wichtigen Informationen dazu einen Blick:
Praxen erhalten seit Januar 2022 einen digitalen Helfer, der sie beim Verschlüsseln von Diagnosen unterstützen soll. Er wird in das Praxisverwaltungssystem (PVS) eingebunden und steht Ärzten und Psychotherapeuten direkt beim Kodieren zur Verfügung – ob bei der Abrechnung oder bei der Angabe der Diagnose auf dem Krankenschein.
Mit der Kodierunterstützung kommen keine neuen Regeln oder Vorgaben: Basis ist und bleibt die ICD-10-GM.
Erfahren Sie mehr über die Kodierunterstützung im PVS.
Viele Praxen sind mit ihrem Praxisverwaltungssystem unzufrieden. Laut einer Erhebung des Zentralinstituts aus dem Jahr 2025 denkt etwa jede dritte Praxis über einen Wechsel nach. Hauptgründe sind mangelnde Nutzerfreundlichkeit, hohe Kosten und schlechter Support.
Um Qualität und Transparenz zu verbessern, wurde die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gesetzlich beauftragt, freiwillige Rahmenvereinbarungen mit PVS-Herstellern abzuschließen (Grundlage: § 332b SGB V).
Die Vereinbarungen regeln insbesondere:
- Nutzerfreundlichkeit der Software
- Preistransparenz und klare Vertragslaufzeiten
- IT-Sicherheit und Information zu sicherheitsrelevanten Einstellungen
- Verlässlichen Service mit festen Ansprechpartnern
- Einfache Bereitstellung von Updates
- Ziel ist ein verlässliches, benutzerfreundliches und transparentes PVS für Praxen