Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (QS PCI)
Erstes Verfahren zur sQS

Seit dem 1. Januar 2016 sind invasiv tätige Kardiologen verpflichtet, jede Herzkatheter-Untersuchung und jede perkutane Koronarintervention bei gesetzlich versicherten Patienten ab 18 Jahren nach standardisierten Vorgaben elektronisch zu dokumentieren.
Hierbei steht vor allem die Prozess- sowie die Ergebnisqualität der Herzkatheter-Untersuchung bzw. der perkutanen Koronarintervention im Fokus. Es sollen qualitätsrelevante Aspekte u. a. im Bereich von Indikationsstellung des Indexeingriffs, Durchführung des Indexeingriffs sowie Komplikationen/unerwünschte Ereignisse anhand von Indikatoren gemessen, vergleichend dargestellt und bewertet werden (vgl. Teil 2 Verfahren 1 DeQS-RL).
Das Verfahren stützt sich dabei auf folgende Datenquellen:
- Fallbezogene Dokumentation durch den Arzt/die Ärztin
- Sozialdaten der Krankenkassen
- Patientenbefragung
Ab dem 1. Juli 2022 wird bei dem Verfahren QS PCI die Qualität auch aus Sicht der Patientinnen und Patienten gemessen. Mit der Patientenbefragung (PPCI) – als integralem Bestandteil des bereits bestehenden Verfahrens (QS PCI) – rückt die Patientenzentrierung somit erstmalig in den Fokus der Versorgung und der Qualitätssicherung.
Aufgaben der Leistungserbringer
Die Leistungserbringer übermitteln monatlich bis spätestens zum 7. des Folgemonats von allen Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren, die im Vormonat entlassen wurden und bei denen eine Koronarangiographie oder eine perkutane Koronarintervention durchgeführt wurde, die Adresse und die genaue Art des Eingriffs an die Datenannahmestelle. Die Datenübermittlung erfolgt hierbei analog zur Datenübermittlung QS PCI.
Neben der Datenübermittlung an die Datenannahmestelle, sind die Kardiologen dazu verpflichtet die Patientinnen und Patienten zu informieren. Die Teilnahme an der Patientenbefragung ist freiwillig und die Auswertung der Daten erfolgt anonym.
Weiterer Datenfluss
Die Daten werden von der Datenannahmestelle an die Versendestelle übermittelt. Diese wählt aus den Daten fortlaufend 200 Patientinnen und Patienten pro Jahr und Leistungserbringer aus und verschickt etwa vier Wochen nach dem Eingriff postalisch den entsprechenden Fragebogen an die Patienten mit der Bitte um Teilnahme. Sollte eine Einrichtung weniger als 200 Behandlungsfälle pro Jahr aufweisen, wird eine Vollerhebung durchgeführt. Schließlich werden die anonymisierten Fragebögen von den Patientinnen und Patienten auf dem Postweg an die Bundesauswertungsstelle, das IQTIG, zurückgeschickt.
Nach erfolgter Auswertung der Fragebögen (anhand von 19 Qualitätsindikatoren) werden die Ergebnisse der Befragung einmal pro Jahr (zum 31.5.) vom IQTIG zum einen der betreffenden Einrichtung zurückgespiegelt, zum anderen an die Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) übermittelt. Sollten sich Auffälligkeiten zeigen, wird die Fachkommission Kontakt zu der Einrichtung aufnehmen, um diese zu klären und ggfs. ein Stellungnahmeverfahren einzuleiten. Stellungnahmeverfahren sollen erstmals zu den Ergebnissen aus dem Erfassungsjahr 2024 stattfinden.
Erprobung des Verfahrens
Das erste Halbjahr wird primär der Erprobung der Datenerhebung und des Datenflusses für alle Beteiligten dienen. In den ersten 12 Monaten werden bei fehlenden Datensätzen im Modul PPCI keine Vergütungsabschläge erhoben. Die gesamte Erprobungsphase läuft bis Dezember 2026.
Weiterführende Informationen zur Patientenbefragung PCI:
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Informationsschreiben für LeistungserbringerIQTIG – Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen
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Die wichtigsten Informationen zur Patientenbefragung QS PCIIQTIG – Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen
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Information zur Patientenbefragung QS PCI für PatientenIQTIG – Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen
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Befragungen – Sicht der Patienten als wichtige PerspektiveThemenseite des Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG)
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G-BA: Patientenmerkblatt zur DatenerhebungPerkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie (QS PCI)
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G-BA: Patientenmerkblatt zur Datenerhebung – leichte SpracheMerkblatt für Patientinnen und Patienten zur Daten-Erhebung bei Herz-Katheter-Eingriffen
Leistungserbringer, die eine Genehmigung zur Erbringung der invasiven Kardiologie haben, sind zur Teilnahme am Verfahren QS PCI verpflichtet. Sie müssen ihre Daten in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) erfassen und die erstellten Exportdateien fristgerecht an die Datenannahmestelle der KVWL übermitteln (gemäß DeQS-RL).
Eine Anleitung zur Übermittlung Ihrer Daten über das KVWL Mitgliederportal finden Sie im nachfolgenden Leitfaden:
Datenlieferfristen für das Modul PCI
Generell sind alle Praxen mit Genehmigung „invasive Kardiologie“ verpflichtet, die PCI-Dokumentationen fristgerecht quartalsweise an die Datenannahmestelle der KVWL zu übermitteln (s. nachfolgende Tabelle).
Quartal | Übermittlungsfrist |
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1. Quartal | 15. Mai |
2. Quartal | 15. August |
3. Quartal | 15. November |
4. Quartal | 28. Februar des Folgejahres |
Datenlieferfristen für das Modul PPCI
Seit 1. Juli 2022 sind Praxen mit Genehmigung „invasive Kardiologie“ verpflichtet, monatlich die Versendedatensätze für das Modul PPCI an die Datenannahmestelle der KVWL zu übermitteln (s. nachfolgende Tabelle).
Übermittlungsfristen ab 1. Juli 2022
Monat | Übermittlungsfrist |
---|---|
Juli | 7. August |
August | 7. September |
September | 7. Oktober |
Oktober | 7. November |
November | 7. Dezember |
Dezember | 7. Januar |
Januar | 7. Februar |
Februar | 7. März |
März | 7. April |
April | 7. Mai |
Mai | 7. Juni |
Juni | 7. Juli |
Alle am Verfahren beteiligten Praxen und Krankenhäuser erhalten (sofern sie ihre Dokumentationen fristgerecht an die Datenannahmestelle übermittelt haben) pro Quartal einen Bericht sowie eine jährliche zusammenfassende Rückmeldung der Bundesauswertungsstelle (IQTIG). Diese stellt die Ergebnisse der eigenen Einrichtung im Jahresverlauf und im Vergleich mit einer Vergleichsgruppe dar.
Die Berichte werden über das Mitgliederportal der KVWL zur Verfügung gestellt.
Sofern es Auffälligkeiten geben sollte, empfiehlt die Fachkommission auf der Grundlage der Jahresberichte gegebenenfalls Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Wenn Sie von uns zum Stellungnahmeverfahren aufgefordert wurden, hat die Auswertung Ihrer pseudonymisierten Daten statistische Auffälligkeiten ergeben und die KVWL wurde durch die LAG beauftragt, Ihre Daten zu depseudonymisieren und ein Stellungnahmeverfahren einzuleiten (vgl. Teil 1 § 17 Abs. 2 DeQS-RL). Die nachfolgenden Leitfäden sollen Ihnen als Hilfestellung bei der Bearbeitung der Stellungnahme dienen.
Sofern die Bewertung Ihrer Stellungnahme durch die Fachkommission ergeben sollte, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind (gemäß Teil 1 § 17 Abs. 3 DeQS-RL), werden Sie hierzu von uns informiert.
In diesem Fall müssen Sie der Zielvereinbarung im LAG-Portal zustimmen und die individuell geforderten Nachweise hochladen oder die Zielvereinbarung ablehnen. Den Zugang zum LAG-Portal erhalten Sie hierbei über den gleichen Weg, wie bei der Stellungnahme (vgl. Leitfäden im vorherigen Absatz).
Weiterführende Informationen zum Verfahren QS PCI
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G-BA: Patientenmerkblatt zur DatenerhebungPerkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie (QS PCI)
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G-BA: Patientenmerkblatt zur Datenerhebung – leichte SpracheMerkblatt für Patientinnen und Patienten zur Daten-Erhebung bei Herz-Katheter-Eingriffen
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G-BA: Entwicklung von Patientenbefragungen im Rahmen des QS-Verfahrens QS PCIAbschlussbericht des IQTIG
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KBV: QS-Verfahren Koronarangiographie/PCIPerkutane Koronarintervention und Koronarangiographie: Hinweise für Vertragsärzte