Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (QS PCI)

Erstes Verfahren zur sQS

Grafische Darstellung des Herzens durch einen Röntgenblick
© Rasi | Adobe Stock

Seit dem 1. Januar 2016 sind invasiv tätige Kardiologen verpflichtet, jede Herzkatheter-Untersuchung und jede perkutane Koronarintervention bei gesetzlich versicherten Patienten ab 18 Jahren nach standardisierten Vorgaben elektronisch zu dokumentieren.

Hierbei steht vor allem die Prozess- sowie die Ergebnisqualität der Herzkatheter-Untersuchung bzw. der perkutanen Koronarintervention im Fokus. Es sollen qualitätsrelevante Aspekte u. a. im Bereich von Indikationsstellung des Indexeingriffs, Durchführung des Indexeingriffs sowie Komplikationen/unerwünschte Ereignisse anhand von Indikatoren gemessen, vergleichend dargestellt und bewertet werden (vgl. Teil 2 Verfahren 1 DeQS-RL).

Das Verfahren stützt sich dabei auf folgende Datenquellen:
  • Fallbezogene Dokumentation durch den Arzt/die Ärztin
  • Sozialdaten der Krankenkassen
  • Patientenbefragung

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