Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)
Der Datenabgleich auf der elektronischen Gesundheitskarte
Beim VSDM geht es darum, die Versichertenstammdaten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert sind, aktuell zu halten. Das sind persönliche Daten und Angaben zur Krankenversicherung. Diese Informationen können in der Praxis eingelesen und automatisiert aktualisiert werden. Mit dem Versichertenstammdatenmanagement können Vertragsärzte und -psychotherapeuten zudem elektronisch prüfen, ob die eGK gültig ist.
- Praxen müssen das VSDM bei jedem ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal durchführen.
- Dies müssen sie gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung mit den Abrechnungsunterlagen nachweisen.
- Bei fehlendem VSDM drohen laut Gesetz Honorarkürzungen um 2,5 % (§291 Absatz 2b SGB V).
Wichtig: Sollten Sie technische Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren PVS-Anbieter.
Das VSDM umfasst zwei Schritte: die Online-Prüfung und die Aktualisierung. Bei der Online-Prüfung wird abgefragt, ob die Daten und das Versichertenverhältnis noch aktuell sind. Dazu werden die Informationen auf der eGK mit den Informationen abgeglichen, die bei der Krankenkasse der versicherten Person hinterlegt sind. Stimmen die Angaben nicht überein, werden die aktuellen Daten auf die Karte geschrieben.
Automatisierter Prozess beim Einlesen der eGK
Sowohl die Prüfung als auch die Aktualisierung erfolgen automatisiert beim Einlesen der eGK. Die Online-Prüfung wird bei jedem ersten Einlesen der Karte im Quartal durchgeführt, die Aktualisierung nur dann, wenn das System neue Informationen meldet. Die Praxis kann auf Wunsch die Karte auch in kürzeren Abständen prüfen und aktualisieren lassen.
Voraussetzung für eine Aktualisierung ist, dass die oder der Versicherte die Krankenkasse auch über etwaige Änderungen informiert hat, zum Beispiel nach einem Umzug. Dann ändert die Kasse beispielsweise die Anschrift in ihrem System. Ein Kartentausch in einem solchen Fall nicht nötig.
Patientendatei der Praxis wird ebenfalls aktualisiert
Beim nächsten Besuch in der Praxis wird die neue Adresse beim Einlesen der Karte auf die eGK geschrieben und in die Patientendatei übertragen. Es ist jedoch nicht Aufgabe der Praxis, Versicherte nach Änderungen ihrer eGK-Daten zu fragen. Zudem ist es ausgeschlossen, dass Praxen solche Änderungen in ein VSDM-System der Krankenkassen eintragen können.
Ungültige Karten werden gesperrt
Beim VSDM wird auch geprüft, ob die eGK noch gültig ist. Meldet das System, die Karte ist ungültig, wird die eGK automatisch gesperrt. Gründe dafür sind beispielsweise Diebstahl oder Krankenkassenwechsel. Diese Sperrung wird auf der Karte vermerkt und ist so auch von Lesegeräten ohne TI-Anbindung (mobile Kartenterminals) erkennbar. Die eGK kann dementsprechend nicht mehr verwendet werden. Ziel ist es, Betrug zu verhindern und ungültige Karten aus dem Verkehr zu ziehen.
Für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur und die Nutzung der Anwendungen brauchen Praxen verschiedene Komponenten. Diese müssen von der gematik zugelassen sein:
- Konnektor
- Kartenterminal
- Praxisausweis
- PVS-Anpassung
- VPN-Zugangsdienst
- Versicherte legen ihre eGK am Empfangstresen vor. Die Karte wird in das E-Health-Kartenterminal gesteckt.
- Sobald die Karte eingesteckt ist, beginnt automatisiert der Datenabgleich: Der Konnektor fragt über die TI beim Versichertenstammdatendienst der Krankenkasse an, ob die eGK gültig ist und ob die auf der eGK gespeicherten Daten aktuell sind.
- Ist die eGK gültig und sind neue Daten beim VSDM-Dienst vorhanden, werden die Daten auf der eGK aktualisiert. Der Prüfungsnachweis wird auf der Karte gespeichert, auch dann, wenn die VSDM-Daten noch aktuell waren. Nach dem Datenabgleich übernimmt das Praxisverwaltungssystem (PVS) den Prüfungsnachweis der eGK und zeigt etwa folgende Meldungen an: "Die Karte und die Daten sind aktuell" oder "Aktualisierte Daten liegen vor". Die auf der eGK aktualisierten Daten werden auch in das PVS übernommen.
- Ist die eGK ungültig, zeigt das PVS eine entsprechende Meldung an. Es werden weder Daten noch Prüfungsnachweis auf die eGK geschrieben oder an das PVS übermittelt.
- Die eGK wird wie gewohnt aus dem Kartenterminal entnommen.
Weitere Infos finden Sie auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: