Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)

Der Datenabgleich auf der elektronischen Gesundheitskarte

Beim VSDM geht es darum, die Versichertenstammdaten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert sind, aktuell zu halten. Das sind persönliche Daten und Angaben zur Krankenversicherung. Diese Informationen können in der Praxis eingelesen und automatisiert aktualisiert werden. Mit dem Versichertenstammdatenmanagement können Vertragsärzte und -psychotherapeuten zudem elektronisch prüfen, ob die eGK gültig ist.

  • Praxen müssen das VSDM bei jedem ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal durchführen.
  • Dies müssen sie gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung mit den Abrechnungsunterlagen nachweisen.
  • Bei fehlendem VSDM drohen laut Gesetz Honorarkürzungen um 2,5 % (§291 Absatz 2b SGB V).

Wichtig: Sollten Sie technische Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren PVS-Anbieter. 

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